eine fachgerechte Reparatur erfolgt immer mit originalen Ersatzteilen und stellt nur dann eine ordnungsgemäße Reparatur dar. Dennoch ist es jetzt ein Unfallwagen, weil nicht mehr unfallfrei, und das muss bei einem eventuellen Verkauf dem Käufer auch mitgeteit werden. Auch im Gutachten ist dann, wenn der Schaden einen gewissen Umfang hatte, auch eine Wertminderung aufgeführt, die diesen Wertverlust kompensieren soll.
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Also im Gutachten steht davon überhaupt nichts.
Ich sollte wohl im Nachgang einen Anwalt einschalten.
Das kommt mir jetzt irgendwie komisch vor.

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Keine Panik,
war es ein Gutachten der Kaskoversicherung oder ein freier Gutachter aus einem Haftpflichtschaden?
Bei Kasko wird keine Wertminderung ausgewiesen, weil die Kasko das nicht trägt. Ebenso wie Nutzungsazsfallentschädigung oder Mietwagen.
Falls der Wagen finanziert oder geleast ist, wird in der Regel immer eine Reparatur mit Originalteilen verlangt.
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Also im Gutachten steht davon überhaupt nichts.
Ich sollte wohl im Nachgang einen Anwalt einschalten.
Das kommt mir jetzt irgendwie komisch vor.

Das meint die Google KI "Gemini" zum Thema
"In Deutschland ist der Begriff „Unfallwagen“ rechtlich nicht durch ein einzelnes Gesetz definiert, sondern wurde maßgeblich durch die Rechtsprechung (BGH) geprägt.
Vereinfacht gesagt: Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, sobald es eine Schadeneinwirkung erlitten hat, die über einen bloßen Bagatellschaden hinausgeht.
Hier ist die rechtliche Aufschlüsselung:
1. Die Grenze: Bagatellschaden vs. Unfallschaden
Die Unterscheidung ist für den Verkauf entscheidend. Nur wenn ein Schaden als „Bagatellschaden“ eingestuft wird, darf das Auto noch als „unfallfrei“ bezeichnet werden.
- Bagatellschäden: Das sind ganz geringfügige Oberflächenschäden, wie kleine Lackkratzer oder minimale Parkdellen.
- Unfallschäden: Sobald Teile des Fahrzeugs deformiert, gerissen oder tiefgreifend beschädigt wurden (z. B. eingedrückte Stoßstange, verformtes Blech, Rahmenschäden), handelt es sich um einen Unfallwagen.
ZitatWichtig: Auch wenn der Schaden fachgerecht und perfekt repariert wurde, bleibt das Fahrzeug rechtlich ein Unfallwagen. Die Eigenschaft „Unfallwagen“ bezieht sich auf die Historie, nicht auf den aktuellen Zustand.
2. Die Offenbarungspflicht
Beim Verkauf eines Autos (besonders privat an privat) müssen Sie als Verkäufer ungefragt über Unfallschäden informieren, sofern Ihnen diese bekannt sind oder Sie diese bei minimaler Sorgfalt hätten erkennen müssen.
- Verschweigen ist riskant: Wenn Sie einen Unfallschaden verschweigen, kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 BGB).
- Die Folgen: Rückabwicklung des Kaufs (Geld zurück gegen Auto), Schadensersatz oder Minderung des Kaufpreises – selbst wenn im Vertrag „gekauft wie gesehen“ steht."
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Na das ist ja mal gut zu Wissen.
Darüber wurde ich nicht aufgeklärt, ganz im Gegenteil.
Mir wurde mehrmals versichert, auch vom Gutachter, das der Wagen nach der Reparatur kein Unfallwagen ist.
Aber leider nur mündlich. Jetzt muss ich mal schauen ob ich da was mache...
Verkaufen werd ich den Wagen jedenfalls nicht, so lange ich selber noch fahren kann. Hoffe bis zu meinem Ableben.
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Wenn Du ihn sowieso nicht verkaufen willst ist das alles egal. Das mit der Wertminderung ist auch eher eine psychologische Sache. Nach einer vollständigen und fachgerechten Reparatur mit Originalteilen ist das Fahrzeug faktisch "wie neu". Man nennt das daher auch "merkantile Wertminderung" d.h. ,wenn ein Käufer hört, dass da mal ein Unfall war, wird er weniger zahlen obwohl alles zu 100 % repariert wurde. Dies psychologische Effekt soll damit ausgeglichen werden.
Dennoch, die Aussage des Gutachters/Versicherung und Werkstatt ist definitiv falsch.
Hauptsache es ist alles wieder chic und Du hast weiterhin Spaß
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Also wie so etwas ein Gutachter behaupten kann ist mir ein Rätsel. Kein Unfallwagen wäre es, wenn z.B. die Front- oder Heckschürze ein paar Kratzer hätte, die man mit Airbrush bzw. Smartrepair kaschieren kann. Sobald aber ganze Karosserieteile ersetzt werden müssen, dann handelt es sich um einen solch großen Schaden, dass das selbstverständlich und ohne Missverständnisse ein Unfallwagen ist. Da gibt es gar kein Vertun. Völlig egal ob mit Originalteilen oder Teilen von Drittanbietern gearbeitet wurde.
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Dann sind 90% aller Oldtimer bis in die 70er Jahre rechtlich gesehen Unfallwägen. da hier und da schonmal Blech verformt wurde.
Glaub das hat mich bei noch keinem Kauf oder Restauration beschäftigt - weder bei Autos noch bei Motorrädern.
Stand nie im Kaufvertrag oder der Expertise wenn ich vom Händler gekauft hab. Nur umfassend restauriert mit entsprechenden Gutachten und Nachweisen,
Hätt ich das mal vorher gewusst dann hätt ich den Note (1-) E-Type damals ja für gut 50% weniger bekommen müssen weil er in den 70ern nen Auffahrunfall hatte

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Selbstverständlich ist ein unfallfreier Oldtimer mehr Wert als ein irgendwann unfallbeschädigter und wieder gerade gedengelter Wagen. Daher ist bei diesen Wagen ja auch die Historie so wichtig.
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Das regelt sich ausschließlich über Angebot und Nachfrage. Irgendwann (in einigen Jahren) kommt der Punkt wo es keine Rolle mehr spielt wieviel Kilometer auf der Uhr sind und/oder wegen Unfallschäden durchrepariert werden musste. Es geht dann nur noch darum ob das Fahrzeug vollständig und funktionstüchtig ist. Dazu sind einfach zu wenig Einheiten produziert worden. Natürlich führt ein unfallfreier Spider mit einwandfreier Historie und wenig Kilometer zu einem besseren Preis, das sieht man in den gängigen Portalen jetzt schon. Man kann aber auch jetzt schon sagen das ein vernünftig gepflegter Spider nicht unter 15K zu bekommen ist. Tendenz nach oben