Dichtes Auffahren

  • Auch sehr bezeichnend beim Warten an der roten Ampel, wenn der Hintermann mit gerecktem Hals immer näher kommt.


    Naja immerhin gleicht es sich dadurch aus, dass dem Spider schon einige Platz machen.

    Erlebe ich oft, Halsstrecker sowie auch Platzmacher, wobei die Halsstrecker mir mehr Freude bereiten mit ihren Akrobatischen Übungen. Immer lustig mit anzusehen wie sie ihr Markenerkennungsyoga ausüben. :)

  • Genau aus diesem Grunde habe ich die 3. Bremslampe modifiziert, mit einem kleinen Bauteil wo beim Bremsen die Leuchte 3x Blinkt.

    Seit dem halten alle riesigen Abstand.

    Wenn jetzt einer dicht auffährt, einmal kurz das Bremspedal leicht betätigen, und schwupps halten die Eierköppe Abstand.

    Habe ich seit 2 Jahren drin. TÜV hat das noch nicht mal erfragt ob das so sein muss oder nicht.

  • Hey Peterle, kluges Teil ich ärgere mich auch immer über diese dicht-Auffahrer.


    Wo gibt es das Teil und kann ich es auch als nicht Schrauber einbauen? ☺️😛

    SPIDER Lusso in Magnetic Bronze, schwarzes Leder, schwarzes Dach, alle Pakete! Sehr zufrieden! :)

  • Hmmmm hab schon bisschen Sorge das die Betriebserlaubnis erlischt beim Einbau?

    Wir hatten das Thema bei meinem RAV4 im Forum. Hatte mir auch Laufblinker für die Rückspiegel gekauft bis mir klar gemacht wurde das bei Einbau die Betriebserlaubnis erlischt. Im Fall eines Unfalls und wenn das einem auffällt, dann sieht das ziemlich schlecht aus versicherungstechnisch…….

  • Vielleicht blöde Frage: kann man das vorher beim TÜV erfragen ?

    Das Teil hat keine Zulassung. Somit erlischt beim Einbau die Betriebserlaubnis. Das ist Fakt, Der TÜV wird Dir deswegen unter Garantie nichts anderes erzählen.

    Ich persönlich würde das nicht riskieren. Laufblinker im Rückspiegel oder LED-Birnchen in der Kennzeichenbeleuchtung ist das eine, aber eine 3. Bremsleuchte, die dem Hintermann suggeriert, dass man eine Vollbremsung durchführt ist was anderes.

    Kauft Euch ein Fiat-Emblem und klebt es unter die Bremsleuchte am Kofferraumdeckel;)

  • Hmmmm hab schon bisschen Sorge das die Betriebserlaubnis erlischt beim Einbau? ...dann sieht das ziemlich schlecht aus versicherungstechnisch…….

    Ich nehme mir Mal raus hier einiges klarzustellen

    JA, es trifft zu, dass die Betriebserlaubnis erlöschen kann, wenn man nicht zugelassene Teile verbaut.

    NEIN, man steht dann nicht ohne Versicherungsschutz da. Hierbei muss man aber zwischen Haftpflicht und Voll-/Teilkasko unterscheiden.

    HAPFPLICHT:

    Schäden Dritter werden immer bez. auch wenn ein unzulässiges Teil verbaut war. Die Vers. hat ggf. eine Regressanspruch gegen den Versicherungsnehmer. Der ist aber auf max. 5.000 € begrenzt. Regress setzt zudem voraus, dass das unzulässige Teil ursächlich für den Unfall war. Bei Tausch der Blinker Glühbirne gg. LED oder blinkenden Bremslicht eher unwahrscheinlich. Die Beweislast liegt hierbei aber beim Versicherungsnehmer und man könnte sicher trefflich darüber streiten.

    KASKO:

    Auch hier gilt, Leistungen der Voll-/Teilkasko entfallen nur, wenn der das unzulässige Bauteil ursächlich für den Schaden war oder diesen zumindest vergrößert hat. Bsp. unzulässige Bremsen mit weniger Bremskraft oder Anbauteile die wegfliegen und Schaden verursachen. Für die Beweislast gilt oben gesagtes.

    SANKTIONEN:

    Auch ohne Schadeneintritt begeht man durch das Erlöschen der Betriebserlaubnis eine Ordnungswidrigkeit. Dies wird i.d.R m 50,- € verfolgt. Werden andere gefährdet erhöht sich die Geldbuße auf 90 € und 1 Punkt.

    Man könnte jetzt noch diskutieren, ob das Erlöschen der Betriebserlaubnis auch zu Folge hat, dass man einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungs Gesetzt verwirklicht. Dann bewegt man sich im Strafrecht und wir reden von wesentlich höheren Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafe.