Schön, Du magst es gut finden, dass sich der Hersteller und der Händler/Verkäufer zurück lehnt und wartet bis eine Behörde aktiv wird ( oder eben auch nicht)
Nein, das tue ich ganz und gar nicht. Ich fände es sogar unverschämt, wenn das der Fall wäre. Ich habe nur klargestellt, wer im Fall des Falles den Brief verschickt. Und wenn ihn das KBA verschickt, dann kann ihn der Hersteller nicht verschicken, weil das dann nämlich Chaos gibt.
Wenn ihn das KBA verschickt, dann braucht das etwas mehr Zeit wegen der Adressermittlung. Wenn das KBA die Fahrzeughalter informiert (Adressen erhält das KBA über die Zulassungsstellen, Händler, Hersteller), dann überwacht auch das KBA die Durchführung. Der Händler bzw. Hersteller musst dann melden, wenn die Aktion am jeweiligen Fahrzeug durchgeführt wurde. Gegebenenfalls verfasst das KBA dann auch einen erneuten Brief, wenn die Aktion nicht bis zum Termin XXX durchgeführt wurde. So war das beispielsweise damals mit den zurückgerufenen Zündschlössern bei GM bzw. hier in Deutschland Opel.