Fiat 124 Spider Produktion eingestellt? Herstellungsende Abarth?

  • mag ja alles sein, aber wie bereits gesagt, der Wagen geht nach Vorgabe zum Service und damit hat sich das für mich erledigt. Ich bin kein Kfz Mechaniker und fühle mich nicht ansatzweise verpflichtet dies zu prüfen. Sollte der Riehmen reißen trotz der Einhaltung der Serviceintervalle, ist dies ein Fall der Gewährleistungpflicht des Händlers. Worauf sollen wir Kunden denn noch alles achten :cursing:

    Moin,


    welche "Gewährleistungspflicht" des Händlers denn bitte schön, wenn dir am 1. Juli 2023 ein Zahnriemen reisst, Du deinen Wagen z.B. am 1.1.2019 gekauft hast, er am 1.9.2018 Erstzulassung bekommen hat, jedoch von Juli 2016 bis zu Deinem Kauf /Auslieferung, also 2,4 Jahre in Kippenheim gestanden hat? Also 4,5 Jahre nach Kauf bzw. 6,5 Jahre nach Produktion...


    Und selbst über die Garantie (2 Jahre bzw. 4 Jahre) kann es bei einem ZR Riss schon schwierig werden, da ja Gebrauchs- und Verschleissteil.


    Grüße
    L.

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  • Natürlich ist nicht jeder Fall abgedeckt. Meine Aussage bezog sich ja auch darauf, dass ich mich beim notwendigen Tausch des ZR und sonstiger Dinge die beim Service fällig sind, auf die Werkstatt verlasse und dies nicht selbst überwache. Wenn die den ZR nicht tauscht obwohl lt. Service notwendig, wäre dies natürlich ein Haftungsfall der Werkstatt. Machen die alles richtig und es gibt trotzdem einen Schaden, habe ich Pech gehabt. Es wird sich immer eine Konstellation konstruieren lassen, die nicht eindeutig ist. Darum ging es aber nicht. Das könnte man nun ewig hin und her diskutieren.

  • Ich würd da auch nach Erstzulassung gehen. Woher soll denn der Kunde auch wissen wie lange der Wagen eventuell schon auf Lager stand. Jeder schaut ja auch nicht beim Kauf auf die DOT Nummer oder so. Nur übers Wechselintervall drüber hinaus würd ich nicht warten.

  • Ich würd da auch nach Erstzulassung gehen. Woher soll denn der Kunde auch wissen wie lange der Wagen eventuell schon auf Lager stand. Jeder schaut ja auch nicht beim Kauf auf die DOT Nummer oder so. Nur übers Wechselintervall drüber hinaus würd ich nicht warten.

    Moin,


    ein klares Jein, würde ich sagen ;)
    Deswegen gibt es ja die feinen und gemeinen Unterschiede zwischen Fabrikneu und Neuwagen zum Beispiel.


    Und Spider Standuhren von Juni 2016 sind definitiv nicht mal mehr Neuwagen (und sind es auch schon seit Ende 2017 nicht mehr gewesen).
    Da juckt die EZ von z.B. 2019 nun gar keinen mehr.


    Und wenn der Kunde nicht fragt, dann ist es ein Problem des Kunden ! ggf. auch Irreführung des Verkäufers.
    Mir hat man z.B. eine "Verbindliche "Neuwagenbestellung" als Vertragsdokument vorgelegt, meiner soll laut Händler 06/2018 sein, war also März 2019 schon kein Neuwagen mehr...


    Gruß
    L.

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  • Insulaner ich sehe da kein Jain. Die Gewährleistung und Garantie beginnt erst mit der Erstzulassung/Übergabe des Fahrzeugs.


    Und ich denke, dass sie hier niemand um seinen Zahnriemen Sorgen machen muss.

    ———————————————
    @ Instagram: bermuda.06


  • doch war er. Bis 12 Monate nach Herstellung gilt ein nicht zugelassenes Fahzeug noch als Neuwagen und darf auch als solcher angeboten werden

    Moin,


    Ja, da hast Du natürlich völlig Recht, mein Fehler komme selbst schon durcheinander mit den Jahren 2016, 2017 etc...


    Gruß
    L.

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  • Ich sehe hier klar den Vertragshändler in der Sorgfaltspflicht, sonst kann man sich die Besuche beim freundlichen sparen und direkt alles selbst machen. Wenn ich zum Vertragshändler fahre dann wende ich mich an den absoluten Profi für genau dieses Fahrzeug und damit erwarte ich das dieser auch professionell arbeitet.
    Ob das allerdings rechtlich so ist, kann ich nicht beurteilen.

    124 Spider Lusso AT, Vesuvio schwarz, Interieur schwarz, alle Pakete, Alarm, Rückfahrwarner.

  • Insulaner ich sehe da kein Jain. Die Gewährleistung und Garantie beginnt erst mit der Erstzulassung/Übergabe des Fahrzeugs.


    Und ich denke, dass sie hier niemand um seinen Zahnriemen Sorgen machen muss.


    Moin,


    Du hast den "Knackpunkt" nicht "verstanden". ein Zahnriemenwechsel steht in der Regel erst an, wenn das Fahrzeug lange lange aus der Gewährleistung/Garantie raus ist.
    Die ist bei unseren Abarths übrigens nach 2 jahren rum.
    1. Zahnriemenrisse sind selbst in der Garantie zumindest ein "Streitthema" und mitnichten immer easy peasy "ich hab ja Garantie" nur dass eben bei den Standuhren, der Zahnriemen eben gar nicht "nur" 2 Jahre alt ist, wenn er in der Garantie reissen sollte, sondern schon bis zu 5 Jahre (kleiner Unterschied), also steigt das Reiss Risiko nunmal


    2. Sollte der ZR Riemen nach den 2 / 4 Jahren reissen, steht der Halter definitiv im Regen da. Er wundert sich aber noch ggf. warum das blöde Ding schon mit 3,4,5 Jahren gerissen ist, weil er an seinen Kauf denkt, der Zahnriemen war aber schon bis zu 6, 7 oder 8 Jahre alt


    3. Dann gibt es Menschen,die denken, ach , ich bin ja nicht viel gefahren in den 6 Jahren, 1 -2 Jahre macht doch nichts, die sind dann eben schon bei 9-10 Jahren...


    => Fazit: Wenn er reissen sollte, heisst es dann wieder blöder billiger Fiat (dabei war hier der "Billigheimer" der die Standuhr günstig geschossen hat und dann an falscher Stelle nicht mal 100 Euro versucht hat zu sparen (Rechnung: Wechselkosten z.b. 600€ durch 6 Jahre = 100€/p.a) Wer also nach 5 Jahren wechselt hat nur 100 Euro mehr ausgegeben....



    Aber natürlich jeder wie er mag, es sollte einem halt nur klar sein meiner Meinung nach, dass man ggf. mit 9 Jahre alten ZR rumfährt ...


    Gruß
    L.

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