Service Kosten - Fiat 124 Wartungsdienst Kosten für den Spider

  • Wischwasser war auch mit drin? Aber mal Spaß beiseite:


    Ich habe den Service selber gemacht. Für Zündkerzen, Ölfilter und Luftfilter habe ich ziemlich genau 70€ bezahlt. Dann kommen noch die knapp 4 Liter Öl dazu (2 Dosen Selenia ca. 60€). Meine Goodies (Stahlbus System und Ceratec) rechne ich hier nicht, da nur Spielerei für mich.
    TÜV kostet ca. 110€.
    Vielleicht noch ne Dose DOT4 Bremsflüssigkeit. Fett für die Scharniere, usw. ca. 10€


    Material und AU/HU also schon 250€. Ich gehe einmal davon aus, der Microfilter wurde nicht gewechselt. Bremsen vermutlich auch nicht.


    Rechnet man nun den Stundenlohn einer Fachwerkstatt, dann wären das 3 Stunden.


    Besonders beeilt haben die sich also nicht. Blöd ist halt der Ölfilter, der von Oben zu wechseln ist. Das kostet Zeit.


    Alles in allem würde ich sagen das war rund 100€ zu teuer.

  • :thumbup: sehr ausführlich Deine Darstellung. Danke dafür!


    Problem ist, dass man denen beim Werkeln nicht auf die Finger schauen kann! Kenne das Fiat-Team des Fachhändlers und weiß, dass die auch - insbesondere über den lusso - Ahnung haben. Trotzdem fehlt letztendlich eine zuverlässige belastbare Kontrolle!


    Gebe Dir Recht! Gefühlt fand ich es auch mind. 100 € zu viel.


    Als ich IHN abgeholt habe, sah er aus wie NEU! Schön poliert und ohne Fliegensch...e auf Kühler und Frontscheibe. Als Servicegimmick. Mietwagen gab‘s auch umsonst dazu.
    Wegen der Garantiegeschichte werkel ich nicht mehr selbst herum, hab ich früher gemacht.


    Und genau deswegen sind es mir 100€ mehr wert gewesen. :thumbdown:

  • @dhsch
    sehe das genauso. Ich lasse den Service solange Garantie besteht ausschließlich bei Fiat machen. Auch nach Ablauf der Garantiezeit kann es bei einer Unfallreparatur Nachteile bringen, wenn der Wagen nicht ausschließlich bei Fiat gewartet wurde.

  • In der Garantiezeit habe ich das auch bei Fiat machen lassen. Ich habe nur einer der ersten und meine Garantie ist vorbei.


    Der Service kann natürlich in jeder Werkstatt erledigt werden (muss nicht Fiat sein), aber nach der Garantie kommt ja die Kulanz. Und bei einem Service nicht im eigenen Haus stellen sich die Hersteller an der Stelle gerne mal quer.


    Quelle:
    https://www.strassenverkehrsam…-die-markenwerkstatt-sein


    Kein Garantieverlust bei Inspektion in freier Werkstatt
    „Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH kann man Wartung und Inspektion von Gebrauchtwagen auch in einer freien Werkstatt vornehmen lassen, ohne die Garantie zu verlieren“, so die Information von Rechtsanwalt Christopher Kunke (Verbraucherzentrale NRW).

  • das ist bezüglich Garantie richtig. Aber es wird immer ein entscheidender Punkt vergessen.
    Wenn Du einen Unfallschaden hast der vom Gegner verursacht wurde lässt man i.d.R. ein Schadengutachten erstellen. Der Gutachter legt für seine Kalkulation die Kosten einer Vertragswerkstatt mit deren Sätze zugrunde. Die sind meist höher als die einer freien Werkstatt. Es steht Dir grundsätzlich frei die so kalkulierten netto Reparaturkosten von der Versicherung zu verlangen und selbst zu reparieren.
    Ist der Wagen älter als 3 Jahre kann (und tut sie in der Regel auch) die Versicherung auf eine frei ebenso qualifizierte Werkstatt verweisen. Dann bekommst Du nur den Betrag den diese Werke für die Reparatur berechnen würde, bzw. es wird nur der günstigere Betrag bei Durchführung der Rep. bezahlt. Das können erhebliche Unterschiede sein. Kann man aber (Scheckheft) nachweisen, dass der Wagen immer und ausschließlich in der Vertragswerke gewartet wurde, darf die Versicherung nicht auf die freie Werke verweisen. Insoweit kam es schon einen Unterschied machen, wenn ich meinen Fiatstempel im Serviceheft habe.

  • Mmmhhh, da habe ich andere Erfahrungen gemacht. In den Wagen meiner Frau ist jemand in die Tür gefahren (der Wagen meiner Frau parkte). Das ist noch keine drei Monate her. Zum Glück wurde das beobachtet. Da der Verursacher wenig korperativ war, habe ich die Versicherung über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln lassen und dort die Schadennummer eingefordert. Bei der Versicherung hatte man mir nochmal bestätigt, das ich die freie Wahl bei der Werkstatt habe.


    Wenn dann was abgezogen wird, soll das ein Anwalt klären. Dann haben die diese Kosten auch noch.


    So geschehen bei einem Unfall, wo mir jemand hinten aufgefahren ist (das ist schon ein paar Jahre her). Die Versicherung wollte einen nicht geringen Betrag von meinem Edelstahl Sportauspuff abziehen. Das habe ich dann dem Anwalt gegeben. Daraufhin wurde der volle Betrag erstattet.


    Im Prinzip ist das ganz einfach: Bis 700€ gilt ein Kostenvoranschlag (Bagatellschaden), teilweise 1000€. Darüber ein Gutachten. Das Gutachten kommt aus der Werkstatt meiner Wahl. Natürlich hat die Versicherung die Möglichkeit einen eigenen Gutachter dazu zu bitten, wenn das Gutachten aus der Werkstatt angezweifelt wird. Aber einen Abzug wegen Service in einer freien Werkstatt hatte ich noch nie. Da will dich dann wohl die Versicherung über den Tisch ziehen.


    Lustigerweise hat Test.de die gleichen Tipps zusammengestellt:
    https://www.test.de/Schadensab…yIrEdkwpNm8waAgv0EALw_wcB


    Aber in bestimmten Situationen hast du Recht:
    Der Schädiger kann den Geschädigten gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen,wenn er darlegt und beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard herder Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt entspricht und wenn er gegebenenfalls vomGeschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb einer markengebundenen Werkstatt unzumutbar machen würden.Unzumutbar ist eine Reparatur in einer "freien Fachwerkstatt" für den Geschädigten insbesonderedann, wenn sie nur deshalb kostengünstiger ist, weil ihr nicht die (markt-)üblichen Preise dieserWerkstatt, sondern auf vertraglichen Vereinbarungen mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers beruhende Sonderkonditionen zugrunde liegen (Bestätigung Senatsurteil vom 22. Juni 2010- VI ZR 337/09, VersR 2010, 1097 Rn. 7).b) Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer hat darzulegen und zu beweisen, dass die vonihm benannte "freie Fachwerkstatt" für die Reparaturen am Fahrzeug des Geschädigten ihre(markt-)üblichen, das heißt allen Kunden zugänglichen Preise zugrunde legt (Bestätigung Senatsurteil vom 22. Juni 2010 aaO Rn. 9).c) Allein der Umstand, dass die fragliche "freie Fachwerkstatt" mit dem Haftpflichtversicherer in Bezugauf Reparaturen von Kaskoschäden seiner Versicherungsnehmer vertraglich verbunden ist, lässteine Verweisung auf sie nicht unzumutbar erscheinen.BGH, Urteil vom 28. April 2015 - VI ZR 267/14 - LG HamburgAG Hamburg


    Oder kurz gesagt: Eine Fachwerkstatt mit günstigeren Preisen in deiner Nähe und gleicher Qualität (Spezialwerkzeug, Originalteile, ...) kann als Basis zur Schadensregulierung herangezogen werden. Ufus Autoeck, der alles mit einem Hammer repariert, erfüllt solche Kriterien jedoch nicht.

  • Zitat: "Oder kurz gesagt: Eine Fachwerkstatt mit günstigeren Preisen in deiner Nähe und gleicher Qualität (Spezialwerkzeug, Originalteile, ...) kann als Basis zur Schadensregulierung herangezogen werden."


    Kann sie eben nicht, wenn ich den Nachweis bringe, immer alles bei Fiat gemacht zu haben.