Nutzungs­ausfall­entschä­digung

  • Moin Peterle,

    das ist bei unserem Spider gar nicht so einfach. Der ist nämlich in den Schwackelisten Sanen/Danner nicht aufgeführt. Man orientiert sich daher am MX5.

    Der MX5 Exclusive Line RF wird zur Berechnung der Nizungsausfallentschädigung in der Gruppe F = 50 € geführt.

    Ist das Fahrzeug älter als 5 Jahre wird eine Abstufung um eine Gruppe in E = 43 € vorgenommen.

    Du kannst also 43 € pro Tag beanspruchen.

    Handelt es sich um ein reines Freizeitfahrzeug und Dir steht ein Zweitwagen zur Verfügung, bekommst Du nichts. In so einem Fall hilft der Hinweis, dass die Ehefrau oder sonst wer den Erstwagen nutzt und Du immer den Spider.

    LG Jörg

  • Ah, da hat man wenigstens einen kleinen Ansatzpunkt.

    Gibt es zur Beantragung irgend welche Vordrucke?

    Nein, Du musst die Ausfallzeit nachweisen. Einfach ein formloses Schreiben an die Versicherung in dem Du die Ausfallzeit benennst und danach den NA forderst. Üblicher Weise steht die Reparaturdauer im Schadengutachten. Da sollte auch stehen, ob der Wagen nach dem Unfall noch verkehrssicher war. Wenn nicht verkehrssicher besteht der Anspruch ab Unfalltag bis zur Reparatur. Verzögerungen bei der Lieferung von Ersatzteilen gehen zu Lasten der Versicherung. Versicherungen behaupten regelmäßig es gelte nur die reine Reparaturzeit. Das ist nicht richtig. Es gibt unzählige Urteile gegen die Versicherungen. Vorab ist aber zu klären, ob Du den Spider überhaupt benötigst oder Dir andere Fahrzeuge zur Verfügung standen. Wenn ja, hast Du keinen Ausfall. Du wirst vermutlich eine Anwalt der sich im Verkehrsrecht auskennt vor Ort benötigen um nicht über den Tisch gezogen zu werden. Dessen Kosten trägt übrigens auch die gegnerische Versicherung.