Fahrzeugkauf - Tageszulassung im Dezember 2018 - Baujahr 10.2016 - was für Möglichkeiten habe ich?

  • Ich benötige dringend Eure Hilfe, bin echt ratlos


    Ich habe einen Spider im Dezember bestellt mit dem Hintergrund Tageszulassung 12.2018, Neufahrzeug. Heute bekomme ich die Papiere um das Fahrzeug anzumelden und unter der Rubrik "Datum zu K" steht das Datum 7.10.2016. Was ist das für ein Datum? Ist das das Baujahr?


    Was denkt Ihr, habe ich eine Chance auf Preisnachlass? Das ist doch echt nicht wahr, oder? Hatte mich so auf das Auto gefreut und nun das.
    Was ist mit der Garantie? Kann ich eine Wertminderung geltend machen? Habe beim Kauf nicht nachgefragt wann das Auto gebaut wurde, Neuwagen heisst für mich neu und nicht 2 Jahre auf Halde stehen und dann noch 20000 € dafür zahlen.


    Bin fix und fertig, bin gespannt was ihr dazu sagt


    Vorab schon mal vielen Dank für Eure Rückmeldungen und Hilfe

  • Und du hast ja wahrscheinlich schon den Sonderpreis der Aktion bekommen bzw. Tageszulassung. Das ist der Fakt, dass es ein Wagen „von der Halde“ ist schon eingepreist.

    Abarth 124 Tourismo Automatik und Audi TT 1.8 Quattro

  • Es ist dennoch ein Neuwagen mit Tageszulassung, soweit ich weiß....


    Garantie gilt ab der Zulassung, durch die lange Lagerzeit sind die Preise so nach unten gegangen... aber das Leienhaft. Würde wenn dann einen Anwalt zu Rate ziehen.

  • Moin,


    schau mal, was Buchstabe K ist: "Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE". Also, Ziff. 6 des Fahrzeugscheins ist schon mal nicht das Produktionsdatum. Das Produktionsdatum kannst Du über die Entschlüsselung der VIN (Buchstabe E in der Zulassungsbescheinigung Teil 1) herausbekommen. Das war hier an anderer Stelle schon einmal Thema. Ein Link, unter welchem Du die VIN eingeben und damit konkrete Infos zu Deinem Fahrzeug bekommen kannst, wäre z.B. dieser: ePER Fiat Allerdings weiß ich nicht ob dieser Link offiziell von FCA ist.


    Die Fiat-Garantie gilt ab Zulassung - egal wie lange das Auto vorher stand. Gewährleistungsfrist läuft gegenüber dem Händler mit Übergabe des Fahrzeugs. Ansonsten meine ich mich zu erinnern, dass ein Fahrzeug, welches schon ein Jahr gestanden hat, immer noch als neu gelten kann. Bei zwei Jahren sähe das sicher anders aus.

  • Ich weiß zum Beispiel grob aus meiner Fahrzeughistorie:


    Herstellungsdatum: 14.04.2017


    Stand beim Händler nur knapp 11 Monate


    Die Zeit dazwischen muss Transport von Japan nach Deutschland sein und Lagerung. zugelassen war er nie.

  • Was diese Eintragung bedeutet weiß ich nicht. Zum Thema lange Standzeit hat der BGH schon 2003 eine Grundsatzentscheidung getroffen. Zwischen Herstellung und Kaufvertrag dürfen bei einem Neuwagen nicht mehr als 12 Monate liegen. BGH, Urteil v. 15.10.2003 VIII ZR 227/02. auf der Homepage des BGH unter www.bundesgerichtshof.de. Dort auf Entscheidungen gehen und das Aktenzeichen eingeben. Soweit ich weiss gilt dieser Grundsatz noch immer. Gilt aber nur für Neuwagen.