Moin,
die beschriebende Funktionalität hat defakto nichts gemeinsam mit den Anforderungen / Funktionalitäten, die in der EU für das Notbremslicht definiert sind, wie zB. nur innerhalb einer gewissen Bremsstärke oder gewisser Geschwindigkeiten und dem Regen/Nicht Regeln des ABS.
Laut Beschreibung "blinkt die Leuchte" aber stattdessen einfach immer bei der ersten Betätigung, bzw. geht dann nach nach dem Zeitlimit von 10 Sek. gar nicht mehr.
Und da für das Geld der Einbau doch recht robust ist (warum hat das Ding nicht einfach einen Stecker der in den bestehenden Stecker passt, dann kann man es bei Bedarf "schnell und einfach" ausbauen.
Denke mal die Zulassung ist damit weg und was der TÜV Prüfer da ggf. sagt...
Und auch der "Rennleitung" fällt sowas meiner Meinung nach viel eher auf, als nicht zugelassene LEDs in Nebelscheinwerfern.
Meine persönliche Meinung.
Grüße
L.