mag ja alles sein, aber wie bereits gesagt, der Wagen geht nach Vorgabe zum Service und damit hat sich das für mich erledigt. Ich bin kein Kfz Mechaniker und fühle mich nicht ansatzweise verpflichtet dies zu prüfen. Sollte der Riehmen reißen trotz der Einhaltung der Serviceintervalle, ist dies ein Fall der Gewährleistungpflicht des Händlers. Worauf sollen wir Kunden denn noch alles achten
Moin,
welche "Gewährleistungspflicht" des Händlers denn bitte schön, wenn dir am 1. Juli 2023 ein Zahnriemen reisst, Du deinen Wagen z.B. am 1.1.2019 gekauft hast, er am 1.9.2018 Erstzulassung bekommen hat, jedoch von Juli 2016 bis zu Deinem Kauf /Auslieferung, also 2,4 Jahre in Kippenheim gestanden hat? Also 4,5 Jahre nach Kauf bzw. 6,5 Jahre nach Produktion...
Und selbst über die Garantie (2 Jahre bzw. 4 Jahre) kann es bei einem ZR Riss schon schwierig werden, da ja Gebrauchs- und Verschleissteil.
Grüße
L.