Insulaner ich sehe da kein Jain. Die Gewährleistung und Garantie beginnt erst mit der Erstzulassung/Übergabe des Fahrzeugs.
Und ich denke, dass sie hier niemand um seinen Zahnriemen Sorgen machen muss.
Moin,
Du hast den "Knackpunkt" nicht "verstanden". ein Zahnriemenwechsel steht in der Regel erst an, wenn das Fahrzeug lange lange aus der Gewährleistung/Garantie raus ist.
Die ist bei unseren Abarths übrigens nach 2 jahren rum.
1. Zahnriemenrisse sind selbst in der Garantie zumindest ein "Streitthema" und mitnichten immer easy peasy "ich hab ja Garantie" nur dass eben bei den Standuhren, der Zahnriemen eben gar nicht "nur" 2 Jahre alt ist, wenn er in der Garantie reissen sollte, sondern schon bis zu 5 Jahre (kleiner Unterschied), also steigt das Reiss Risiko nunmal
2. Sollte der ZR Riemen nach den 2 / 4 Jahren reissen, steht der Halter definitiv im Regen da. Er wundert sich aber noch ggf. warum das blöde Ding schon mit 3,4,5 Jahren gerissen ist, weil er an seinen Kauf denkt, der Zahnriemen war aber schon bis zu 6, 7 oder 8 Jahre alt
3. Dann gibt es Menschen,die denken, ach , ich bin ja nicht viel gefahren in den 6 Jahren, 1 -2 Jahre macht doch nichts, die sind dann eben schon bei 9-10 Jahren...
=> Fazit: Wenn er reissen sollte, heisst es dann wieder blöder billiger Fiat (dabei war hier der "Billigheimer" der die Standuhr günstig geschossen hat und dann an falscher Stelle nicht mal 100 Euro versucht hat zu sparen (Rechnung: Wechselkosten z.b. 600€ durch 6 Jahre = 100€/p.a) Wer also nach 5 Jahren wechselt hat nur 100 Euro mehr ausgegeben....
Aber natürlich jeder wie er mag, es sollte einem halt nur klar sein meiner Meinung nach, dass man ggf. mit 9 Jahre alten ZR rumfährt ...
Gruß
L.