Ah, da hat man wenigstens einen kleinen Ansatzpunkt.
Gibt es zur Beantragung irgend welche Vordrucke?
Nein, Du musst die Ausfallzeit nachweisen. Einfach ein formloses Schreiben an die Versicherung in dem Du die Ausfallzeit benennst und danach den NA forderst. Üblicher Weise steht die Reparaturdauer im Schadengutachten. Da sollte auch stehen, ob der Wagen nach dem Unfall noch verkehrssicher war. Wenn nicht verkehrssicher besteht der Anspruch ab Unfalltag bis zur Reparatur. Verzögerungen bei der Lieferung von Ersatzteilen gehen zu Lasten der Versicherung. Versicherungen behaupten regelmäßig es gelte nur die reine Reparaturzeit. Das ist nicht richtig. Es gibt unzählige Urteile gegen die Versicherungen. Vorab ist aber zu klären, ob Du den Spider überhaupt benötigst oder Dir andere Fahrzeuge zur Verfügung standen. Wenn ja, hast Du keinen Ausfall. Du wirst vermutlich eine Anwalt der sich im Verkehrsrecht auskennt vor Ort benötigen um nicht über den Tisch gezogen zu werden. Dessen Kosten trägt übrigens auch die gegnerische Versicherung.