Beiträge von Dackel

    Dem kann ich mich nur anschließen

    Möge das kommende Jahr 2024 für Euch alle ruhig starten, langsam beschleunigen, tief in die Kurve gehen, rasante Überholmanöver vollbringen und uns immer wieder gesund und grinsend an der Boxengasse vorbeifahren lassen.

    In diesem Sinne frohe Weihnachten Jörg

    Haber gerade auf der Zymexxseite nach der Armlehnenerhöhung geschaut. Gilt für den ausgewiesenen Betrag (149 €) auch die 20 Prozent Aktion?

    Hmmmm hab schon bisschen Sorge das die Betriebserlaubnis erlischt beim Einbau? ...dann sieht das ziemlich schlecht aus versicherungstechnisch…….

    Ich nehme mir Mal raus hier einiges klarzustellen

    JA, es trifft zu, dass die Betriebserlaubnis erlöschen kann, wenn man nicht zugelassene Teile verbaut.

    NEIN, man steht dann nicht ohne Versicherungsschutz da. Hierbei muss man aber zwischen Haftpflicht und Voll-/Teilkasko unterscheiden.

    HAPFPLICHT:

    Schäden Dritter werden immer bez. auch wenn ein unzulässiges Teil verbaut war. Die Vers. hat ggf. eine Regressanspruch gegen den Versicherungsnehmer. Der ist aber auf max. 5.000 € begrenzt. Regress setzt zudem voraus, dass das unzulässige Teil ursächlich für den Unfall war. Bei Tausch der Blinker Glühbirne gg. LED oder blinkenden Bremslicht eher unwahrscheinlich. Die Beweislast liegt hierbei aber beim Versicherungsnehmer und man könnte sicher trefflich darüber streiten.

    KASKO:

    Auch hier gilt, Leistungen der Voll-/Teilkasko entfallen nur, wenn der das unzulässige Bauteil ursächlich für den Schaden war oder diesen zumindest vergrößert hat. Bsp. unzulässige Bremsen mit weniger Bremskraft oder Anbauteile die wegfliegen und Schaden verursachen. Für die Beweislast gilt oben gesagtes.

    SANKTIONEN:

    Auch ohne Schadeneintritt begeht man durch das Erlöschen der Betriebserlaubnis eine Ordnungswidrigkeit. Dies wird i.d.R m 50,- € verfolgt. Werden andere gefährdet erhöht sich die Geldbuße auf 90 € und 1 Punkt.

    Man könnte jetzt noch diskutieren, ob das Erlöschen der Betriebserlaubnis auch zu Folge hat, dass man einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungs Gesetzt verwirklicht. Dann bewegt man sich im Strafrecht und wir reden von wesentlich höheren Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafe.

    Liebe Mitspielende, jetzt lass ich mal meinen Unmut raus: Zum einen habe ich für meinen MX 5 NA so eine "Duschhaube" bei Showercap gekauft - und die werde ich ihnen zurückschicken, weil die einfach nichts taugt. Schon beim geringsten Windhauch hebt sie sich vom Fahrzeug

    Ich hatte das Problem mit dem Wind bei einem früheren Cabrio auch einmal. Kaufe Dir im Baumarkt so ein dünnes Gummiseil. Gibt es für kleines Geld als Meterware von der Rolle. Entweder einmal vorne und einmal hinten unters Fahrzeug durch und mit Spannung an der Haube befestigen oder übers Dach. Hat bei mir immer gehalten, ist natürlich mit etwas Aufwand verbunden.