habe ich auch so gemacht. Nur habe ich zusätzlich noch einen passenden Schrifzug aufgebracht
Beiträge von Dackel
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und nochmal zur Klarstellung.
Es muss unterschieden werden zwischen Garantieansprüchen und der Schadenregulierung bei einen Haftpflichtschaden. Die Garantie bleibt erhalten, wenn eine Herstellerfremde Werkstatt den Service nach Herstellervorgabe durchführt.
Bei einem Unfallschaden kann die gegnerische Versicherung bei Fahrzeugen die älter als 3 Jahre sind aber auf eine kostengünstigere freie Werkstatt verweisen, wenn diese gleichwertige Arbeit leistet. Das kann die Versicherung aber nicht, wenn das Fahrzeug nachweisbar und ausschließlich in der Vertragswerkstatt gewartet wurde. -
Zitat: "Oder kurz gesagt: Eine Fachwerkstatt mit günstigeren Preisen in deiner Nähe und gleicher Qualität (Spezialwerkzeug, Originalteile, ...) kann als Basis zur Schadensregulierung herangezogen werden."
Kann sie eben nicht, wenn ich den Nachweis bringe, immer alles bei Fiat gemacht zu haben.
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ohne Deiner Frau zu nahe treten zu wollen. Sie ist sicher eine gute Autofahrerin und beherrscht den Spider perfekt, aber das fahrerische Können hat nichts mit mangeldem Geradeauslauf zu tun. Mein Spider läuft selbst ohne Hände am Lenkrad völlig neutral geradeaus, geht willig in die Kurve und danach wieder ohne großes Zutun in die Mittelstellung. Da kann bei Deinem Wagen etwas nicht stimmen.
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das ist bezüglich Garantie richtig. Aber es wird immer ein entscheidender Punkt vergessen.
Wenn Du einen Unfallschaden hast der vom Gegner verursacht wurde lässt man i.d.R. ein Schadengutachten erstellen. Der Gutachter legt für seine Kalkulation die Kosten einer Vertragswerkstatt mit deren Sätze zugrunde. Die sind meist höher als die einer freien Werkstatt. Es steht Dir grundsätzlich frei die so kalkulierten netto Reparaturkosten von der Versicherung zu verlangen und selbst zu reparieren.
Ist der Wagen älter als 3 Jahre kann (und tut sie in der Regel auch) die Versicherung auf eine frei ebenso qualifizierte Werkstatt verweisen. Dann bekommst Du nur den Betrag den diese Werke für die Reparatur berechnen würde, bzw. es wird nur der günstigere Betrag bei Durchführung der Rep. bezahlt. Das können erhebliche Unterschiede sein. Kann man aber (Scheckheft) nachweisen, dass der Wagen immer und ausschließlich in der Vertragswerke gewartet wurde, darf die Versicherung nicht auf die freie Werke verweisen. Insoweit kam es schon einen Unterschied machen, wenn ich meinen Fiatstempel im Serviceheft habe. -
die Bekloppten???
Klär doch bitte mal mich unwissenden auf -
@dhsch
sehe das genauso. Ich lasse den Service solange Garantie besteht ausschließlich bei Fiat machen. Auch nach Ablauf der Garantiezeit kann es bei einer Unfallreparatur Nachteile bringen, wenn der Wagen nicht ausschließlich bei Fiat gewartet wurde. -
"Damals habe ich 10 Jahre den Chrysler Stratus Cabriolet gefahren"
@biff70
Den hatte ich auch mal. War ein tolles Cabrio zum Cruisen -
@'MIC
sehr schön auf den Punkt gebracht. Deshalb halte ich die ganze Diskussion auch für überflüssig. -
Das Dach faltet bei mir auch so ein und bildet dabei die gleichen Falten. Wäre mir ohne Deinen Post nie aufgefallen. Allerdings kann ich da keine Beschädigungen wie bei Dir entdecken.