Beiträge von Dackel

    Also das hört sich alles sehr seltsam an. Bei mir geht das blaue licht immer nach 1-2 Km aus. Die Drehzahl ist auch nicht begrenzt. Wenn ich ihn trotz blauer Lampe hochdrehe geht das. Ist mir bei den ersten Ausfahrten passiert, da ich die Bedeutung des blauen Lichtes nicht kannte.

    ich gehe mal davon aus, dass man Radiotechnik immer nachrüsten kann. Das Bose System hat vermutlich einfach bessere Lautsprecher. Den Sub und einen Verstärker dazwischen. Ob man nun Bose oder einen anderen Hersteller Nachrüstet ist doch egal. Aufwendiger wird es wohl, wenn man die Lautsprecher in den Kopfstützen nachrüsten will. Der Beifahrersitz ohne Bose hat keine "Löcher". Da müsste man wohl den Lederbezug anpassen. Ob man sich das antun will?

    da muss ich Lusso 124 widersprechen. Richtig ist, die 2-jährige Garantie läuft ab der ersten Zulassung.
    Der Händler leistet keine Garantie. Hier werden die Begriffe Garantie und Gewährleistung vermischt. Garantie kommt von Fiat. Wenn der Händler etwas auf Garantie leistet, rechnet er seine Leistung gegenüber Fiat ab. Die Gewährleistung ergibt sich aus Gesetz. Bei Neufahrzeugen beträgt diese 2 Jahre. Im dieser Zeit hat der Händler für auftretende Mängel auf eigene Kosten einzustehen. Bei einem Neuwagen mit Erstzulassung am Tag der Übergabe laufen Garantie und Gewährleistung folglich gleichzeitig. Bei Gebrauchtfahrzeugen, auch eine Tageszulassung ist rechtlich ein Gebrauchtwagen, kann der Händler die 2 Jahre Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzen. Steht dann im Vertrag. Ein seriöser Händler wird dies aber bei Tageszulassungen eher nicht tun. Mein Spider war bei Übergabe 11 Monate alt. Von der Herstellergarabtie war also schon fast das 1. Jahr abgelaufen. Der Händler war-aber so fair und hat mir ein 2 Jährige Anschlussgarantie ohne Berechnung draufgepackt. Ich habe also noch drei Jahre Garantie

    Was diese Eintragung bedeutet weiß ich nicht. Zum Thema lange Standzeit hat der BGH schon 2003 eine Grundsatzentscheidung getroffen. Zwischen Herstellung und Kaufvertrag dürfen bei einem Neuwagen nicht mehr als 12 Monate liegen. BGH, Urteil v. 15.10.2003 VIII ZR 227/02. auf der Homepage des BGH unter www.bundesgerichtshof.de. Dort auf Entscheidungen gehen und das Aktenzeichen eingeben. Soweit ich weiss gilt dieser Grundsatz noch immer. Gilt aber nur für Neuwagen.

    spider-Speedy da hast Du wahrscheinlich recht. Ich hatte im Februar zwei Vorführwagen zur Auswahl. Einen roten mit Bose, Automatik und schwarzer Lederausstattung oder einen schwarzen als Schalter, mit allen Paketen außer Sound und brauner Lederausstattung. Das braune Leder und das Automatikgetriege das ich nicht wollte, war dann entscheident und ich habe mich für den schwarzen entschieden.

    da bin ich grundsätzlich bei Dir. Ich brauche auch keinen Subwoofer oder ähnliches. Aber die Serienlautsprecher klingen im Mitteltonbereich echt gruselig. Das tut schon weh. Hifi-Klang bekommt man beim Spider eh nicht hin, wozu auch. Ist keine rollende Bassbox wie so manches Auto, sondern soll Spass beim fahren machen. Und das macht er ganz sicher :D