"Meiner Meinung nach sollte da in der juristischen Bewertung unterschieden werden, ansonsten erzieht die Rechtsprechung in Deutschland zur Fahrerflucht."
Das wird natürlich auch unterschiedllch bewertet. In dem von Dir beschriebenen Fall gehe ich mal davon aus, dass das Verfahren eingestellt wurde. Die StA ist froh um jedes Verfahren das vom Tisch kommt.
Ich habe zum Glück bisher gute Erfahrungen gemacht. Bei mir rief sogar mal die Polizei wegen eines Schadens auf dem Parkplatz an meinem Wagen an, den ich noch gar nicht bemerkt hatte. Die Verursacherin wollte mich im Markt ausrufen lassen und ich bin wohl zeitgleich raus gegangen. Sie hatte mein Kennzeichen dann der Polizei durchgegeben. Wenn das mal nicht vorbildlich ist. War übrigens eine Italienerin.