„Dauerhaft deaktiviert“ sind Nebelscheinwerfer kein Problem. Sollte also klargehen bei einer Kontrolle.
ist nicht so ganz richtig.
Ist ein Nebelscheinwerfer vorhanden, muss er auch funktionieren und kann nicht einfach deaktiviert werden. Ich habe das aber so verstanden, dass gar kein Nebelscheinwerfer eingebaut ist. Dann ist das kein Problem, weil er ja nicht Pflicht ist.