Du bist doch anwaltlich vertreten. Wenn der RA der Werkstatt ausdrücklich untersagt hat zu reparieren , dürfen die das natürlich nicht. Nötigenfalls mit einer einstweiligen Verfügung drohen. Wende Dich an Deiner RA.
Und ja, Du darfst die Werkstatt grundsätzlich auch öffentlich benennen. Nur nicht beleidigend werden. Sog. Tatsachenbehauptungen haben nur dann ggf. Konsequenzen, wenn Du sie nicht beweisen kannst.
Aber was bringt Dir das wirklich.
Ich würde diese durch den RA auffordern lassen die begonnene Arbeiten sofort einzustellen und den Wagen abholen lassen. Solange man diesen irgendwie auf die Räder bekommt, kann er auch ohne funktionierende Lenkung abgeholt werden.
Beiträge von Dackel
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das ist schon richtig. Für dem MX5 finde ich sie nicht mal schlecht. Für den Retro/Klassik Charakter des Spider sind sie mir zu "modern". Als preisgünstige Alternative für die Winterreifen , vielleicht.
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Schickst Du noch Bilder....damit wir uns mit Dir freuen können
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echt günstig. Aber die Optik
passt m.E. nicht so wirklich zu unserem Spider. -
der Originallack hat ohne Klarlack keinen Glanz. Steht auch so auf der Spraydose
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das ist auch so. Es fällt aber nur beim Zoomen auf. Ich hatte den Klarlack bei den Spiegel vergessen und diese schon eingebaut. Da habe ich diese mit dem Pinsel nachlackiert. Das wird natürlich nicht so schön glatt. Das werde ich später nochmal neu machen müssen.
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so soll es auch sein. Es fällt vor allem beim Zoomen auf.
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wie schon geschrieben wurde. Einen Zahnstocher. Die Spitze zu 2/3 weggeschnitten und mit Sandpapier oben halbwegs rund gemacht. Gefärbt mit Filzstift. Die Maßstabgetreue Länge ist 5mm. Aufgeklebt mit 1 Tropfen Sekundenkleber. Eine Pinzette ist dabei hilfreich.
Übrigens so kleine Lackflecken welche sich beim Lackieren der Karosserie gezeigt haben, lassen sich restlos mit Autopolitur und Wattestäbchen entfernen. -
Sonntag Vormittag und draußen kalt. Da hab ich dem Spidermodell mal noch die Stubby verpasst.
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im Notfall einfach eine Marke bei 50 aufkleben.