Na ja, was soll man dazu sagen. Was von dieser Werke zu halten ist dürfte spätestens jetzt wirklich jedem klar sein. Wenn die ausgebauten Teile "verschwinden" sollten ist das nicht wirklich tragisch. 1. hast Du ja das Gutachten und 2. nennt man das Beweisvereitelung. Bedeutet, in einem eventuelle Zivilprozess geht die Beweislast hierzu zu Lasten des Händlers. Eigentor.
Du musst nur bei der Abholung des Wagens unbedingt einen Zeugen mitbringen der im Fall der Fälle bestätigen kann, dass Teile gefehlt haben. Am sichersten ist es natürlich eventuell fehlende Teile zu Listen und von der Werkstatt unterzeichnen lassen. Sollte der sich weigern dies ebenfall schriftlich festhalten und durch den Zeugen bestätigen lassen.
Ich würde mir eine andere Werke suchen und mit denen unter Darlegung der Umstände klären, ob sie den Wagen abholen können. Vorher mit Deinem RA drüber sprechen.