Glüchwunsch zum vorgezogenen Weihnachtsgeschenk. Bin schon mal gespannt auf die Bilder.
Beiträge von Dackel
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nicht nur das, es gibt ein paar Versicherungen die nehmen bewußt Kürzungen vor und wissen auch, dass das unberechtigt ist. Wenn dann eine Klage zugestellt wird zahlen sie und bitten die Klage zurückzunehmen. Das ist schon mehr als frech. Es scheint sich aber zu lohnen, weil viele Geschädigte eine Klage wegen "geringer" Restbeträge scheuen. Die Masse macht es dann.
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...Man kann ruhig den billigsten Direktversicherer nehmen, den Ärger hat hinterher höchstens derjenige, dem Ihr drauf fahrt
Das würde ich so nicht stehen lassen. Wenn Du eine Versicherung hast die wegen schlechter Regulierung bei einem von Dir verschuldeten Unfall verklagt wird hast Du natürlich Ärger. Nicht nur Deine Vers. wird verklagt sondern zumeist auch der Fahrer u. Halter. Auch wenn Dich Deine Vers. von den Kosten frei hält, musst Du bei Gericht erscheinen, je nach Fall auch zu mehreren Terminen. Ist der Unfall dann auch noch weit weg von Deinem Wohnsitz passiert, kannst Du sonst wo hinfahren. Das wäre mir persönlich nicht egal. Dann lieber ein paar Euro mehr ausgeben. Wobei nicht alle günstigen oder Direkt Versicherungen schlecht regulieren.
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@supernova
das kann man nicht so pauschal beantworten. Es kommt sehr darauf an, welches Packet Du schnürst. Wenn das sehr umfangreich ist wird häufig auch kulanter reguliert. Auch wenn Du bei einer Versicherung noch weitere Risiken versichert hast (lebensvers. Berufsunfähigkeit usw.) wirkt sich das i.d.R positiv aus. -
das ist aber mal echt günstig gewesen.
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Das Orange finde selbst ich
nicht mal schlecht.
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hm, also mich würde keine der vier Farben wirklich ansprechen. Das Britisch Green ginge ja noch aber der Rest,
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Auch die zusätzlichen Beleuchtungen für Windschott und Einstiegsleisten die hier schon gezeigt wurden sind mir zu viel Pling Pling. Da bin ich doch wohl zu konservativ.
Zum Glück sind die Geschmecker ja verschieden. -
nur mal so zur Kenntnis was blüht, wenn keine Versicherung vorhanden ist.
"Kommt auf Ihrem Werkstatthof oder Verkaufsgelände eine dritte Person oder fremdes Sacheigentum zu Schaden, sind Sie als selbstständiger Unternehmer im Kfz-Gewerbe gesetzlich dazu verpflichtet, für die Entschädigung in voller Höhe aufzukommen. Dabei haften Sie unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen" -
spätestens nach Zustellung der Klage wird er seine Versicherung benennen, so er eine hat.