Beiträge von Dackel
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ich habe 310 € inkl. Bremsflüssigkeit und Selenia bezahlt.
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stimmt
, den habe ich auch gesehen und glatt unterschlagen. -
heute quer durch den Spessart getourt mit 6 Fahrzeugen. Dabei lediglich einen MX5 gesichtet obwohl ich 350 km abgespult habe.
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Die VK würde in einem solchen Fall die gegnerische Haftpflichtversicherung in Regress nehmen, wenn Ansprüche gegen diese bestehen.
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Ist das so?Was ist die Begründung? Die VK zahlt doch nur bei Selbstverschulden. Die sehe ich hier nicht.
sorry aber das ist definitiv nicht so. Selbstverständlich zahlt die VK auch bei Fremdverschulden.
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die Chancen stehen in der Tat schlecht. Das sehe ich auch so.
Aber aussichtslos ist es definitiv nicht. Es kommt hier auf einige Einzelheiten an. Es reicht zunächst, wenn der Überholer einräumt überholt zu haben. Damit setzt er einen sog. Anscheinsbeweis. Das ist wichtig wegen der Beweislast. Ebenso kommt es darauf an wer der Geschädigte ist. Das muss nicht der Fahrer sein. Ist z.B. die Ehefrau Eigentümerin des Fahrzeuges ist diese Geschädigte/Ansruchstellerin. In der Folge ist der Fahrer dann Zeuge. Wenn auch nicht unbeteiligter aber eben Zeuge. Es kommt daher auch entscheident darauf an, wie man den Verursacher angeht um ihn zu einer belastenden Aussage zu bewegen.
Bsp. Trägt man vor, er hat mich beim Einscheren fast gerammt, ich musste hart bremsen um einen Unfall zu vermeiden kommt ggf. die Antwort, dass das so nicht stimmt, man habe mit genügend Abstand überholt. Im Ergebnis hat man schon mal den Überholvorgang an sich (Anscheinsbeweis) eingeräumt. Nur ein Bsp. Es kommt noch auf einiges mehr an.
Das führt zwar nicht zwingend zum Erfolg, ist aber nicht chancenlos. -
Also es wundert mich schon was hier einige Motoren an Öl verbrauchen. Ich habe bei all meinen Fahrzeugen in den letzten 40 Jahren noch NIE außerhalb der Inspektionsintervalle Öl nachfüllen müssen. Auch beim Spider bisher noch nicht. Allerdings ist der auch erst 11.000 km gelaufen
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Heute gegen 12.00 Uhr weißer Spider mit Hanauer Kennzeichen an der Niddatslsperre
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@jmcffn
da liegst Du aber falsch! Es greift die sog. Halterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG.