wow der sieht ja mal richtig gut aus. Eigentlich gefallen mir die zweifarbigen Ausführungen nicht, aber Deiner... ![]()
Beiträge von Dackel
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bevor Du das entscheidest würde ich folgendes nachfragen:
Ich habe kürzlich zu meinem großen Erstaunen erfahren, dass viele Werkstätten beim Ölwechsel selbiges nur noch absaugen und nicht mehr ablassen. Ich bin bislang davon ausgegangen, dass das abgelassen wird und der ganze Schmodder mit raus läuft. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das mit Absaugen genauso gründlich geht, lasse mich aber gerne belehren. -
Beim ZdA (https://www.zentralruf.de/online-anfrage/anfrageformular) den Versicherer herausfinden. Dann mit einem formlosen Schreiben (Anleitung hier https://www.verivox.de/ratgebe…ulierung-vorlage-1000772/) den Schaden geltend machen. Name des Versicherten/Halters brauchst Du erstmal nicht.
Bei Fragen kannst mir gerne ne PM senden.

das wäre sicher der übliche und natürlich gangbare Weg. Das mag bei Unfällen mit mehr oder weniger klarem Ablauf auch zum Erfolg führen. Hier halte ich das aber für eine falsche Taktik. Wenn ich die Versicherung direkt anschreibe wird sich diese zunächst nicht zur Haftung äußern. Vielmehr schreibt diese ihren Kunden an und bittet um Angaben zum Unfallgeschehen. Dessen Angaben bekommt der Geschädigte dann aber nicht zu sehen. Der Sachbearbeiter der Versicherung ist geschult darauf jeden Ansatzpunkt der zu einer Regulierungsablehnung führen kann zu erkennen und wird die Angaben des Kunden entsprechend auslegen.
Schreibt man aber zunächst den Halter/Fahrer direkt an hat man zumindest die Chance, dass dieser sich äußerst und hierbei Ausführungen macht die für die spätere Verschuldensfrage entscheident sein können. Die Möglichkeit die Versicherung im Anschluss auch anzuschreiben geht mir dabei nicht verloren. Sollte der Unfallgegner nicht reagieren sondern das Ganze direkt an seine Versicherung leiten stehe ich auch nicht schlechter da als vorher. -
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ich habe 310 € inkl. Bremsflüssigkeit und Selenia bezahlt.
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stimmt
, den habe ich auch gesehen und glatt unterschlagen. -
heute quer durch den Spessart getourt mit 6 Fahrzeugen. Dabei lediglich einen MX5 gesichtet obwohl ich 350 km abgespult habe.
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Die VK würde in einem solchen Fall die gegnerische Haftpflichtversicherung in Regress nehmen, wenn Ansprüche gegen diese bestehen.
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Ist das so?Was ist die Begründung? Die VK zahlt doch nur bei Selbstverschulden. Die sehe ich hier nicht.
sorry aber das ist definitiv nicht so. Selbstverständlich zahlt die VK auch bei Fremdverschulden.
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die Chancen stehen in der Tat schlecht. Das sehe ich auch so.
Aber aussichtslos ist es definitiv nicht. Es kommt hier auf einige Einzelheiten an. Es reicht zunächst, wenn der Überholer einräumt überholt zu haben. Damit setzt er einen sog. Anscheinsbeweis. Das ist wichtig wegen der Beweislast. Ebenso kommt es darauf an wer der Geschädigte ist. Das muss nicht der Fahrer sein. Ist z.B. die Ehefrau Eigentümerin des Fahrzeuges ist diese Geschädigte/Ansruchstellerin. In der Folge ist der Fahrer dann Zeuge. Wenn auch nicht unbeteiligter aber eben Zeuge. Es kommt daher auch entscheident darauf an, wie man den Verursacher angeht um ihn zu einer belastenden Aussage zu bewegen.
Bsp. Trägt man vor, er hat mich beim Einscheren fast gerammt, ich musste hart bremsen um einen Unfall zu vermeiden kommt ggf. die Antwort, dass das so nicht stimmt, man habe mit genügend Abstand überholt. Im Ergebnis hat man schon mal den Überholvorgang an sich (Anscheinsbeweis) eingeräumt. Nur ein Bsp. Es kommt noch auf einiges mehr an.
Das führt zwar nicht zwingend zum Erfolg, ist aber nicht chancenlos.