und die Beschläge sogar rot lackiert
Beiträge von Dackel
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wow der sieht ja mal richtig gut aus. Eigentlich gefallen mir die zweifarbigen Ausführungen nicht, aber Deiner...
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bevor Du das entscheidest würde ich folgendes nachfragen:
Ich habe kürzlich zu meinem großen Erstaunen erfahren, dass viele Werkstätten beim Ölwechsel selbiges nur noch absaugen und nicht mehr ablassen. Ich bin bislang davon ausgegangen, dass das abgelassen wird und der ganze Schmodder mit raus läuft. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das mit Absaugen genauso gründlich geht, lasse mich aber gerne belehren. -
Beim ZdA (https://www.zentralruf.de/online-anfrage/anfrageformular) den Versicherer herausfinden. Dann mit einem formlosen Schreiben (Anleitung hier https://www.verivox.de/ratgebe…ulierung-vorlage-1000772/) den Schaden geltend machen. Name des Versicherten/Halters brauchst Du erstmal nicht.
Bei Fragen kannst mir gerne ne PM senden.
das wäre sicher der übliche und natürlich gangbare Weg. Das mag bei Unfällen mit mehr oder weniger klarem Ablauf auch zum Erfolg führen. Hier halte ich das aber für eine falsche Taktik. Wenn ich die Versicherung direkt anschreibe wird sich diese zunächst nicht zur Haftung äußern. Vielmehr schreibt diese ihren Kunden an und bittet um Angaben zum Unfallgeschehen. Dessen Angaben bekommt der Geschädigte dann aber nicht zu sehen. Der Sachbearbeiter der Versicherung ist geschult darauf jeden Ansatzpunkt der zu einer Regulierungsablehnung führen kann zu erkennen und wird die Angaben des Kunden entsprechend auslegen.
Schreibt man aber zunächst den Halter/Fahrer direkt an hat man zumindest die Chance, dass dieser sich äußerst und hierbei Ausführungen macht die für die spätere Verschuldensfrage entscheident sein können. Die Möglichkeit die Versicherung im Anschluss auch anzuschreiben geht mir dabei nicht verloren. Sollte der Unfallgegner nicht reagieren sondern das Ganze direkt an seine Versicherung leiten stehe ich auch nicht schlechter da als vorher. -
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ich habe 310 € inkl. Bremsflüssigkeit und Selenia bezahlt.
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stimmt
, den habe ich auch gesehen und glatt unterschlagen.
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heute quer durch den Spessart getourt mit 6 Fahrzeugen. Dabei lediglich einen MX5 gesichtet obwohl ich 350 km abgespult habe.
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Die VK würde in einem solchen Fall die gegnerische Haftpflichtversicherung in Regress nehmen, wenn Ansprüche gegen diese bestehen.
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Ist das so?Was ist die Begründung? Die VK zahlt doch nur bei Selbstverschulden. Die sehe ich hier nicht.
sorry aber das ist definitiv nicht so. Selbstverständlich zahlt die VK auch bei Fremdverschulden.