Beiträge von sonnewend

    Ich würde das schon auch gerne mit dem Gatten teilen, aber ohne Instruktor macht das für uns eher wenig Sinn, denke ich, da wir diesbezüglich null Erfahrung haben. Sprich, freies Fahren scheidet für uns aus...


    Optimal wäre (für uns) Training mit Instruktor und der Möglichkeit zum Fahrertausch zwischendurch. So dass beide hören, was erklärt wird und dann abwechselnd fahren.

    Ja klar warum denn nicht, Sitzheitzung an..... Innenraumheitzung leicht an.... Cappe auf...alles klein Problem. das wird so lange zellebriert bis das erste Streusalz auf die Strasse kommt, dann ist schluss...leider.
    Vor ein paar Jahren bin ich noch im Winter mit dem Motorrad einer Boxer BMW zum Wintertreffen( 850klm) bei -10C gefahren ....in dieser Hinsicht bin ich ziemlich schmerzfrei. :D

    Naja dann... :D
    Für mich ist das nix - ich fahr bis etwa 15 Grad offen, darunter nur, wenn es wirklich sonnig ist. Somit kann es mir auch egal sein, ob das Verdeck bei niedrigeren Temperaturen scheuert oder nicht ;)

    Da ich meine Arbeitstage hier mit Juristen verbringe und wir grad eine ruhige Minute haben, haben wir mal ein bisschen recherchiert... ;)


    Das ist die entsprechende EU Richtlinie und hier der Punkt 3.1.11:


    3.1.11. Ungeachtet der Vorschriften nach 3.1.12. müssen alle Beifahrersitze, in die ein Airbag eingebaut ist, mit einer Warnung vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Kinderrückhalteeinrichtung auf diesem Sitz versehen sein. Das Warnschild in Form eines gegebenenfalls mit einem erläuternden Text versehenen Piktogramms muß dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, daß es für eine Person, die sich anschickt, eine nach hinten gerichtete Kinderrückhalteeinrichtung auf dem betreffenden Sitz anzubringen, leicht sichtbar ist. Ein Beispiel für ein mögliches Piktogramm wird in der Abbildung 1 gezeigt. Auf jeden Fall sollte jederzeit ein dauerhafter Hinweis zu sehen sein, falls die Warnung bei geschlossener Tür nicht sichtbar ist.


    Diese Richtlinie ist im Wortlaut sowohl in der deutschen, als auch in der österreichischen StVO enthalten.
    Jetzt kann man natürlich drüber streiten, was "sichtbar" bedeutet und ob das irgendjemand kontrolliert, sei es jetzt Rennleitung, TÜV oder §57a in Österreich... Aber grundsätzlich hat @Merten142 recht :D

    Ich will nicht mahnend den Finger heben. Macht das ruhig, ich werde es evtl auch mal angehen.
    Ihr solltet euch nur bewusst sein das dieser Sch.... gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Meines Wissens nach ist es für den Hersteller gesetzlich vorgeschrieben, das Ding sichtbar anzubringen. Dass der Nutzer es dran lassen müsste wäre mir neu...