Hallo ihr leben Quertreiber,
ich möchte aus die folgenden Hinweise & Tipps des FSZ kurz weiterleiten
vorab ein kurzer Auszug aus dem newsticker ;o)
"newsticker" zum 124-Spider-Treffen am Nürburgring 14-16.Juni 2019
Sport-Drifttraining
geschlossene Gruppe !
Samstag 15.Juni 2019 um 10:15
im Fahrsicherheitszentrum 2 (ZWEI) !!!
Fahrsicherheitszentrum 2 am Nürburgring Grand-Prix Strecke 11 A , 53520 Müllenbach
Teilnehmer
| 1 |
Bernie |
Bernd |
A124 |
LEV |
|
| 2 |
RezeptFrei |
derKalle |
A124 |
LEV |
|
| 3 |
Torben |
Torben |
A124 |
OD |
|
| 4 |
Joe |
Joachim |
A124 |
SLS |
|
| 5 |
Hexer |
Frank |
A124 |
KS |
|
| 6 |
Spooky |
Sefan |
A124 |
HB |
|
| 7 |
Don_Grizzly |
Sebastian |
A124 |
HG |
|
| 8 |
Maurizioso |
Michael |
A124 |
MZ |
|
| 9 |
Knaufsak |
Christian |
F124 |
B |
|
| 10 |
Kugelfisch |
Ernst Zymex |
MX5 |
LH |
|
Warteliste
11 Spiderman 124 Arno A124 GEL
12 595competizione Paolo A124 HH
Ablauf am Samstag 15.Juni 2019 wie folgt :
- 10.15 Uhr Anreise der Teilnehmer im Fahrsicherheitszentrum ZWEI !!!
- gerne früher ! Abrechnung 50.- Restbetrag
- 10.30 Uhr Begrüßung, Briefing und Sicherheitshinweise
- 13.30 Uhr Abschlussbesprechung und Diplomvergabe,
- kl. Mittagessen/Buffet , für ALLE möglich!! Ende der Sport-Drift-Veranstaltung
TIPPS
Für die Abwicklung der Anmeldeformalitäten bitten wir Sie, sich bereits 15 Minuten vor Kursbeginn im auto motor und sport
Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring einzufinden.
PKW
Um eventuellen Befürchtungen, dass das Fahrzeug während des Trainings extremen Belastungen ausgesetzt wird, vorzubeugen,
möchten wir anmerken, dass seitens des RWTÜV ein Gutachten erstellt wurde, welches nachweist, dass ein Fahrzeug
nach einem Zweitageskurs keinen messbaren Verschleiß aufweist.
Der Tank Ihres Fahrzeuges sollte mindestens halb gefüllt sein. Ebenso bitten wir Sie, lose Gegenstände im Kofferraum oder im
Wageninneren vor Antritt des Trainings zu befestigen oder zu entfernen. Wir haften nicht für Ladeschäden.
Wir empfehlen legere, bequeme Kleidung. Da wir am Übungsende ein paar Minuten im Freien verbringen, empfehlen wir außerdem
eine wind- bzw. wasserdichte Jacke
VERPFLEGUNG
Für die Mittagspause steht Ihnen das Bistro zur Verfügung. Mitgebrachte Speisen dürfen im Bistro nicht verzehrt werden.
ANFAHRT
· Über die A61, Abfahrt Wehr, über die B412 und später über die B258 in Richtung Nürburgring.
· Über die A1, Abfahrt Tondorf, über die B258 in Richtung Nürburgring.
· Über die A48, Abfahrt Ulmen, über die B257 in Richtung Nürburgring bis die B257 die B258 kreuzt,
dann noch ca. einen Kilometer auf der B258 in Richtung Nürburgring.
Der Nürburgring ist auf allen Bundesstraßen ausgeschildert. Am Nürburgring gibt es zwei Gelände des Fahrsicherheitszentrums.
Aus Ihrer Bestätigung ersehen Sie, auf welchem Gelände Ihr Training stattfindet.
Bitte folgen Sie im Bereich des Nürburgrings der Beschilderung FSZ 1 oder FSZ 2.
Auf unserer Internet-Seite www.fszn.de fi nden Sie mit Hilfe eines Routenplaners direkt zu uns.
KONTAKT / ADRESSE
auto motor und sport Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co. KG
Müllenbacher Straße 2 · 53520 Nürburg/Eifel
T +49 2691 3015 - 0 · F +49 2691 3015 - 10
info@fszn.de · www.fszn.de
HINWEISE & TIPPS
Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fahrsicherheitszentrums am Nürburgring GmbH & Co. KG für Buchung
von Gruppentrainings:
[…]
12. Teilnahmevoraussetzung an Fahrsicherheitstrainings und anderweitigen Fahrtrainings
12.1. Der Kunde stellt sicher, dass jeder seiner Teilnehmer – gleich ob aktiv oder als zugelassener Beifahrer – vor Beginn der
Veranstaltung die ausgehändigten und jeweils geltenden Teilnahmebedingungen der FSZN durch seine Unterschrift anerkennt.
Gleiches gilt für die Versicherungsbedingungen.
12.2. Auf dem Trainingsgelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-
Ordnung (StVZO).
12.3. Die Trainingssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich anderes in schriftlicher Form vereinbart wurde. Die FSZN
behält sich vor, Teilnehmer, die die Trainingssprache nicht sprechen und/oder nicht ausreichend verstehen und dadurch sicherheitsrelevanten
Anweisungen nicht Folge leisten können, von der Teilnahme am Training auszuschließen. In einem solchen Fall
erfolgt keine Erstattung der (anteiligen) Veranstaltungskosten.
12.4. Der Teilnehmer muss für die jeweiligen Kursvarianten im Besitz einer hierfür gültigen Fahrerlaubnis sein. Der Veranstalter
kann verlangen, dass die Fahrerlaubnis vor Beginn des Trainings vorgezeigt wird. Fahrerlaubnisinhaber des Models „Begleitetes
Fahren“ dürfen nur gemeinsam mit der im Führerschein eingetragenen Begleitperson am Training teilnehmen.
12.5. Der Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges selbst verantwortlich. Eine Überprüfung des Fahrzeugs
durch die FSZN fi ndet nicht statt.
12.6. Die Teilnehmer dürfen zu Beginn und während des Kurses einen Blutalkoholspiegel von null Promille nicht über schreiten.
Während des gesamten Trainings gilt absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Die FSZN behält sich vor, Teilnehmer, die zum
Zeitpunkt des Trainings augenscheinlich alkoholisiert sind oder unter Drogeneinfl uss stehen, von der Teilnahme am Training
auszuschließen. In einem solchen Fall erfolgt keine Erstattung der (anteiligen) Veranstaltungskosten.
12.7. Während der gesamten Lehrgänge und Trainings ist den Anweisungen der Trainer u.a. im Interesse der Sicherheit unbedingt
Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen oder die Regeln der StVO, die geeignet sind, den Teilnehmer
selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann ein Teilnehmer vom Training ausgeschlossen
werden, ohne dass ein Anspruch des Teilnehmers auf Rückzahlung der Veranstaltungskosten besteht.
12.8. Eine Begleitperson darf als Beifahrer an einem PKW-Fahrsicherheitstraining teilnehmen (Voraussetzungen: mindestens
8 Jahre alt und im Fahrzeug entsprechend gesichert). Beifahrer im Alter von 8 bis einschließlich 17 Jahren müssen eine
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen, sofern der Teilnehmer nicht selbst der Erziehungsberechtigte ist.
12.9. Tiere sind in den Gebäuden und auf den Geländen der FSZN nicht gestattet.
12.11. Die Teilnehmer können an den Trainings - unabhängig von der Zulassung der Fahrzeuge - nur mit Fahrzeugen mit
Serienauspuff des jeweiligen Herstellers teilnehmen, die eine maximale Volllastschallleistung von 130 dB(A) nicht überschreiten.
Das bedeutet eine maximale Schallleistung von 98 dB(A) gemäß Nahfeldmessmethode. Die Geräuschemissionen
werden ggf. per Monitoring ermittelt. Kunden mit Fahrzeugen, die diesen Lärmpegel überschreiten, können von der Teilnahme
der Fahraktivität ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Veranstaltungskosten besteht.
12.12. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder seinen Teilnehmern eingesetzten Fahrzeuge durch ihn
oder seine Teilnehmer nach Veranstaltungsende zu waschen sind, um eventuell entstehende Wasserflecken zu vermeiden.
Grundsätzlich sind Wasserfl ecken aufgrund der Wasserrückgewinnung innerhalb der Wasseranlagen der Trainingsstrecken
nicht zu erwarten, können jedoch nicht ausgeschlossen werden, worauf ausdrücklich hingewiesen wird. Die FSZN übernimmt
dafür keine Haftung.
[…]
in diesem Sinne
ich freu mich auf ein super tolles Treffen und WE unter gleichverrückten
Beste Grüße
derKalle