Beiträge von Canyon99

    Ausschlaggebend wäre wohl rückstandsloser Rückbau vor Verkauf.

    Ich hoffe du willst damit nicht andeuten, daß du dem Käufer später NICHT mitteilen würdest, daß der Wagen getunt wurde. Wenn man das richtig macht, dann wird die Leistungssteigerung in den Papieren eingetragen und dokumentiert und ein Käufer sollte natürlich dann über die Änderungen auch informiert sein.


    Ein Tuning machen zu lassen und dann beim Verkauf nicht anzugeben bzw. vorher den wie du formulierst " rückstandslosen Rückbau" durchzuführen ist für mich das Gleiche wie Tacho-Manipulation. Der Erstbesitzer geht an/über die Limits der verbauten Komponenten & hat ne Menge Spaß. Beim Käufer des Gebrauchtwagens sieht das dann später wahrscheinlich anders aus.


    Geht mal gar nicht und dürfte auch nicht deine Intention sein, oder? ;)

    Das scheint auch beim Fiata leider die Mazda typische ungewöhnliche – aus meiner persönlichen Sicht sogar richtig schlechte –Implementierung der CH/LH Funktion zu sein... Das funktioniert leider NICHT im Automatik Modus ! Skyactive ist toll, aber warum man bei Mazda glaubt, das CH/LH anders machen zu müssen als der Rest der Welt erschließt sich mir nur bedingt.


    Der Lichtsensor / der Automatik Modus ist schließlich dafür da, rechtzeitig das Licht anzuschalten OHNE daß der Fahrer eingreifen muß: z.B. stärkerer Regen, schlechte Sicht, Tunnel etc. Und diese Automatik sollte natürlich auch die CH/LH Funktion mit einschließen. Also bei Tag oder im Hellen bleibt die CH / LH Funktion aus, ganz "Automatisch", die Photodiode soll ja Ihren Job machen. Der Fahrer sollte dann aber z.B. in nicht beleuchteten Tiefgaragen oder Abends nicht dran denken müssen, den Schalter auf Abblendlicht zu stellen bzw. den Fernlichthebel zu ziehen, um beim Verlassen / Annäherung den Weg zum Fahrzeug ausgeleuchtet zu bekommen.


    Eine Automatik die in der "Stellung" Automatik nur halb funktioniert und wichtige Features nicht einschließt, ist blöd implementiert. :thumbdown:

    Hat der Händler einen Umbau vorgenommen und dafür Geld kassiert, wird er eben kaum auf den Gedanken kommen, dass dadurch die Garantie beeinträchtig sein könnte. Er wird dann auch wohl kaum beim Hersteller nachfragen.

    Der Händler rechnet aber mit dem Hersteller ab und muss alles genau dokumentieren bzw. fehlerhafte Bauteile einsenden. Ggf. wird sich ein Außendienst-Ingenieur des Herstellers bei unklarer Sachlage die Dinge vor Ort ansehen. Du glaubst doch also nicht im Ernst, daß hier ein Händler ggf. den Kunden bei einem "Täuschungsversuch" Beihilfe leisten wird... ;)
    Wie @GarchingS54 bereits dargestellt hat, der Händler montiert auf Kundenwunsch und schließt Haftung normalerweise über die AGBs aus. Ein evtl. Risiko trägt der Kunde und zwar zu Recht. ;)

    Habe aber nie gemeint, dass der Händler die Verantwortung übernimmt, sondern dass er bei Teilen, die er selbst eingebaut hat, nicht auf die Idee kommen wird, dass dadurch die Garantie beeinträchtig sein könnte.
    Das ist ein kleiner – aber wichtiger - Unterschied.

    Ich würde sagen, daß der Hersteller / Händler im Einzelfall genau prüfen wird, ob nach Einbau irgendwelcher Komponenten der Garantieanspruch verwirkt ist oder nicht. Das dürfte in der Regel nicht immer ganz eindeutig sein....


    Nehmen wir z.B. der Austausch des ESDs. Hier dürfte klar sein, daß trotz Verwendung eines NICHT offiziell freigegebenen Original-Ersatzteils die generelle Hersteller-Garantie nicht verwirkt ist. Beim Austausch des VSDs durch ein sogenanntes Erstzrohr dürfte die Sachlage aber anders sein. Hier wird das Motor-Abgas System unzulässig verändert, damit dürfte auch die Hersteller-Garantie für diese Komponenten entfallen. Bzw. man macht es den Hersteller / Händler einfacher, bei einem Sachmangel in der Garantiezeit die Leistung ggf. zu kürzen oder evtl. sogar gänzlich zu verweigern.


    Eindeutig und nachvollziehbar ist das sicher bei einem Tuning des Motors / Veränderung des Motormgmts. Bei einer Veränderung des Fahrwerks oder der Abgasanlage dürfte bei einem Garantieanspruch ggf. auch zumindest eine Diskussion zu erwarten sein. ;)

    Bin ja gespannt wie das mein Autohaus regelt. Die bauen mir ja die Anlage ohne Genehmigung ein.


    Wird dann einfach davor der TÜV gemacht oder haben die evtl einen TÜVler an der Hand der das nich so eng sieht


    und dann bin ich mal gespannt wenn ich den ersten TÜV-Termin hab. Riskieren oder vorher umbauen

    Die einzige Möglichkeit ist ja wohl nur die, daß VOR Einbau des Ersatzrohres für den VSD die TÜV Abnahme erfolgt. Danach erfolgt erst der Einbau des Ersatzrohres.. Und ist nicht dein Ernst, daß du dann später mit dem Ersatzrohr beim TÜV vorfahren willst... ?? ;( Die Anlage dürfte ja dann insgesamt erheblich lauter sein, als das OE. Da muß der Prüfer schon sein Hörgerät vergessen haben, um das zu übersehen. Ohne eine temporären Rückbau würde ich das also erst gar nicht probieren. Die Jungs nehmen ihren Job zu Recht schon Ernst.

    Uni Lack heißt ja nicht, dass es keinen Klarlack als Deckschicht gibt.

    Ja schon, aber die Unterschiede sind groß. Beim 1er BMW meiner Tochter mit dem Uni-Lack schwarz habe ich fast den Eindruck, daß KEIN Klarlack als Deckschicht aufgetragen ist. Der ist in der Pflege extrem aufwendig. Man sieht viele Microkratzer und Hologramme. Der DS 3 mit der Sonderlackierung Arden Rot hatte dagegen eine fantastische Klarlack-Deckschicht. Die Pflege im Vergleich zum BMW war VIEL einfacher und die Optik / der Glanz um Größenordnungen brillianter. Beides sog. Uni-Lacke...

    Bin etwas überrascht, das Passione Rot ist doch eine sogenannte UNI-Sonderlackierung. Bisher dachte ich, daß diese Sonderlackierung kein schlichter Uni-Lack ist, sondern daß dann das Rot nochmal einen Klarlack-Überzug bekommt. War zumindest beim letzten roten meiner Frau so. Der hatte auch eine UNI-Sonderlackierung Arden-Rot. Das Rot war aber mit einem Klarlack versiegelt. Das machte die Pflege auch nach ein paar Jahren deutlich einfacher.


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