20mm Spurplatte und der TÜV - Teilegutachten mit Vermerk

  • Tagchen zusammen,

    Die Saison ist fast vorbei und mein Spider mußte nun zum Tüv. Soweit ist an meinem Schätzchen auch alles in Ordnung, Schweller,Spoiler, Sportauspuff, alles takko.
    Aber...bei der Spurverbreiterung von H&R hat er sich schwer getan diese einzutragen. Die 20 mm sind im Teilegutachten damit vermerkt, dass man vorn 10mm verbreiterung benötigt.

    Bei den 9 mm, die es ebenfalls gibt, braucht man diese verbreiterung nicht. dort fehlt der extra vermek im Teilegutachten für die Verbreiterung von 10mm. Ich habe zwar tüv bekommen, aber die Eintragung der Spurplatten hat er nicht machen wollen.
    Der Tüvler meinte:

    - Vorne 9mm Spurplatten mit den Originalfedern - so wie im Teilegutachten vermerkt.

    - Die 20mm lassen und dafür andere Federn rein. Dadurch ist eine Einzelabnahme möglich, ohne das das Teilegutachten der Spurplatten greift, da ja nun 2 Komponenten neu sind. Der Tüvler meinte selbst, dass er das auch nicht nachvollziehen kann, da der Freilauf vorne gewährleistet ist. So jedenfalls seine Argumentation.

    - Die Variante mit der 10mm Verbreitung an dem Kotflügel ist für mich nicht akzeptabel...siegt doch wahrscheinlich dämlich aus.


    ich habe schon mal geschaut: von Euch haben einige die Eilbach PRO in 30mm verbaut. Das ist schon ganz schön tief und ich mach mir gedanken, ob die Karre dann nicht zu hart wird. Sieht sicherlich klasse aus. von H&R und anderen gibt es die 30mm auch.

    Die 9mm Spurplatte vorn wird die einfachste Methode, aber naja...eben 11mm weniger *heul*. habe die breite optik aber gern.... :P


    Habt ihr einen Rat für mich, was man da machen sollte? =O ich habe zwar jetzt erstmal zeit, aber ich glaube ich möchte das im Frühjahr dann so haben, dass ich dann keine probleme mehr mit Tüv oder einem übereifrigen Polizisten habe. 20mm tiefer gibt es leider nicht.


    Kapieren tue ich die Logick zwar nicht, aber was soll man machen...er trägt mir das so nicht ein, wegen eben dem Teilegutachten, wo das explizit bei 20mm Spurplatte vorn von H&R vermerkt ist.


    Entweder vorne nur 9mm platte oder 30mm tiefer.... :?:


    Danke euch für eure Tipps.

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  • Wenn der TÜV-Mensch höchstpersönlich festgestellt hat, dass der Freilauf gegeben ist, dann hätte er die Platten auch eintragen können. Es gibt schon seltsame Zeitgenossen.

    Viele Grüße,


    Klaus



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  • Ich hatte dad gleiche Problem, genauso die 2*20mm von H&R. Dem TÜV in Giessen hatte ein Hinweis im Gutachten gefehlt, dass eine Spurbreitentoleranz o.ä. gegeben ist. Ich habe ihm dann den Hinweis auf der Folgeseite gezeigt… dann gings. Wobei sein MA dann doch noch eine genaue Prüfung gemacht hat und in einer Extremlage (Feder komplett ins Radhaus gestaucht und Rad komplett nach innen eingeschlagen) der Reifen (Ganzjahresreifen) leicht an dem Radkasten geschliffen hat. Da sei Chef es mir aber „versprochen“ hat, hat er‘s aber durchgehen lassen.


    Ich suche mal die gewollte Passage nochmal raus…

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