Mach doch einfach einen Termin für Freitag Nachmittag bei einem Abarth Händler in einer schönen Stadt. Pack Deine Liebste mit ein und verbringe ein schönes Wochenende mit Spider und Frau. Dann tut es gar nicht mehr weh, wenn der Händler weiter weg ist.
Beiträge von Dackel
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das Goldene gefällt mir auf dem Bild auch sehr gut. Das in Chrom passt m.E. aber besser zu schwarz. Leider ist es gerade ausverkauft. Habe mich mal auf die Benachrichtigungsliste setzen lassen.
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vielen Danke für den Link. Hab es auch gerade über Google gefunden. Ist aber schon unverschämt teuer. Aber gut, Spass kostet eben
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lieben Dank, ich werde mich mal danach umsehen
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es werden immer mehr. Da sollten wir uns doch mal alle zu einem gemeisamen Spiderfoto treffen
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Top und wo gibt's das
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gibt es das 124 Emblem nur in rot. An meinem schwarzen würde mir Chrom besser gefallen
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völlig korrekt ausgeführt was Insulaner das schreibt. Nennt man die sog. 130 % Regelung und ist gängige Praxis. Man muss dann aber genau nach Vorgabe des Gutachtens reparieren. Lässt man nur eine Schraube weg die laut GA ausgetauscht werden sollte, reguliert die Versicherung wieder nur auf Basis eines Totalschadens. Und richtig, immer einen eigenen Gutachter wählen und ruhig vorher sagen, dass man ggf. auf 130 % reparieren lassen will. Einen kleinen Spielraum haben die Gutachter auch und gerade im Grenzbereich können wenige 100 € entscheidend sein. Das mit dem eigenen Gutachter gilt bei nur bei Haftpflichtschäden. Bei Kasko schickt die Versicherung den Gutachter.
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Wenn du den Wagen erst im Januar, ich gehe mal von Jan. 2019 aus, gekauft hast, würde ich das gelassen sehen. Der Händler steht noch in der gesetzlichen Gewährleistung und hat für den Schaden aufzukommen. Dies gilt unabhängig davon, ob es auch ein Garantiefall gegenüber Fiat ist. Das wird der Händler natürlich vesuchen als Garantieleistung hinzubekommen weil er dann seine Kosten gegenüber Fiat abrechnen kann für die er sonst selbst aufkommen muss. Wichtig ist noch, dass der Schaden innerhalb der ersten 6 Monate seit der Übergabe des Wagens an Dich aufgetreten ist. Das hat etwas mit der Beweislast zu tun. Das näher zu erklären würde aber zu weit führen. Warte ab, was der Händler nach der Untersuchung durch den Gutachter sagt. Sollte es dann Schwierigkeiten gehen, nimm dir eine Anwalt.
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passen wie angegossen
