rechts defekt lässt auf einen Rechts vor Links fehler schliessen. Bin gespannt wies ausgeht mit den E-Teilen
nach der Schilderung von Peterle ist er aus der Tiefgarage ausgefahren. Da gilt kein rechts vor links. Der Ausfahrenden ist immer wartepflichtig. Wenn der Unfallgegner aber falsches Blinksignal gesetzt hatte, trifft diesen i.d R. eine Mitschuld. Wenn Peterle eine Vollkaskoversicherung hat, kann er,je nach Haftungsquote, über das sog. Quotenvorrecht der Kaskoversicherung nahezu oder sogar vollständig seinen gesamten Schaden reguliert bekommen. Also auch die Positionen die von der VK nicht bezahlt werden wie Selbstbeteiligung, Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung und den Rückstufungsschaden bei der Versicherung usw.