"Durch die Änderung der Gurtbänder erlischt trotzdem die Zulassung im Bereich der StvZO"
Mit dem Zusatz kannst Du davon ausgehen, dass die Gurte ( = genehmigungspflichtiges Bauteil) kein ECE-Prüfzeichen besitzen, d.h. weder geprüft noch für die Verwendung im/in diesem KFZ genehmigt sind.
Das bedeutet jetzt nicht, dass die Gurte zwangsläufig schlechter/unsicherer als die Originalgurte sein müssen, vermutlich wollte sich aber jemand die Prüf- und Genehmigungskosten sparen.
Dennoch: Kein ECE-Prüfzeichen = Betriebserlaubnis KFZ erloschen. Ich würde das Risiko (Versicherung...) wegen ein paar farbigen Sicherheitsgurten auf gar keinen Fall eingehen wollen.