So, gerade nochmal gecheckt und mit dem TÜV-Prüfer gesprochen.
Federn und Spurplatten sind bei meinem Fahrzeug gem. §19(3) eingetragen, und das Fahrzeug entspricht insoweit den geltenden Vorschriften.
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Befassung vorzunehmen
Das heisst lt. Prüfer im Klartext: Sofern ich nicht umziehe, das Fahrzeug an/abmelde, reicht es die ausgestellte Bescheinigung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Wäre dem nicht so, würde in der Bescheinigung stehen: "Unverzüglich" einzutragen.
Da ich nicht vorhabe den Spider zu verkaufen, spare ich mir den kostenträchtigen Behördengang und erhalte mir die Flexibilität ohne weitere Formalitäten den Umbau rückgängig zu machen.