Mit Freigabe meinst du ABE?
Du kannst mit dem Gutachten bzw. ABE der ET37 auch die ET30 eintragen lassen. (= Vergleichsgutachten)
Die Prüfung ist dann ähnlich wie bei ET37 + Spurplatten, weil eben die Freigängigkeit getestet werden muss.
Dazu einfach mit der ET30 OZ inkl. Teilegutachte + die ABE der ET37 zum Tüv.
(Ich mache das selbe mit der Breyton ET40 für die es nur ein Gutachten für den Mini gibt - Vergleichsgutachten is das der OZ UL ET42 - Dem Prüfer interessieren, nur: Freigängigkeit, Reifendimension, Traglast...)
Der Prüfer vergleicht diese kurz und wird dann am Fahrzeug die Freigängigkeit prüfen. Passt alles, so wird auch die ET30 eingetragen.
Das Prozedere ist nicht aufwändiger als wenn du Felgen + Spurplatten abnehmen lassen willst.
Dennoch: Beim Tüv rate ich stets jedem vorher mal mit dem Prüfer zu sprechen und ihm zu erklären was man vor hat. Der "Wille" der Prüfer kann doch stark differieren und im Zweifelsfall fährt man einfach wo anders hin, wo sich jemand mehr mit der Thematik auseinander setzen will.
PS:
Im Grunde ist die 7x17 ET30 OZ nur das Serienrad mit 15mm Spurplatten. Statt die Spurplatten vom Tüv prüfen zu lassen, wird halt das Rad genommen.
Ein ABE hat den Vorteil, dass man gar nicht zum Tüv muss. Dies verfällt aber zumeist, sobald Spurverbreiterungen oder Tieferlegung ins Spiel kommen. Dann muss auch die ABE Felge eingetragen werden.