Beiträge von Dackel

    ich gehe mal davon aus, dass man Radiotechnik immer nachrüsten kann. Das Bose System hat vermutlich einfach bessere Lautsprecher. Den Sub und einen Verstärker dazwischen. Ob man nun Bose oder einen anderen Hersteller Nachrüstet ist doch egal. Aufwendiger wird es wohl, wenn man die Lautsprecher in den Kopfstützen nachrüsten will. Der Beifahrersitz ohne Bose hat keine "Löcher". Da müsste man wohl den Lederbezug anpassen. Ob man sich das antun will?

    da muss ich Lusso 124 widersprechen. Richtig ist, die 2-jährige Garantie läuft ab der ersten Zulassung.
    Der Händler leistet keine Garantie. Hier werden die Begriffe Garantie und Gewährleistung vermischt. Garantie kommt von Fiat. Wenn der Händler etwas auf Garantie leistet, rechnet er seine Leistung gegenüber Fiat ab. Die Gewährleistung ergibt sich aus Gesetz. Bei Neufahrzeugen beträgt diese 2 Jahre. Im dieser Zeit hat der Händler für auftretende Mängel auf eigene Kosten einzustehen. Bei einem Neuwagen mit Erstzulassung am Tag der Übergabe laufen Garantie und Gewährleistung folglich gleichzeitig. Bei Gebrauchtfahrzeugen, auch eine Tageszulassung ist rechtlich ein Gebrauchtwagen, kann der Händler die 2 Jahre Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzen. Steht dann im Vertrag. Ein seriöser Händler wird dies aber bei Tageszulassungen eher nicht tun. Mein Spider war bei Übergabe 11 Monate alt. Von der Herstellergarabtie war also schon fast das 1. Jahr abgelaufen. Der Händler war-aber so fair und hat mir ein 2 Jährige Anschlussgarantie ohne Berechnung draufgepackt. Ich habe also noch drei Jahre Garantie

    Was diese Eintragung bedeutet weiß ich nicht. Zum Thema lange Standzeit hat der BGH schon 2003 eine Grundsatzentscheidung getroffen. Zwischen Herstellung und Kaufvertrag dürfen bei einem Neuwagen nicht mehr als 12 Monate liegen. BGH, Urteil v. 15.10.2003 VIII ZR 227/02. auf der Homepage des BGH unter www.bundesgerichtshof.de. Dort auf Entscheidungen gehen und das Aktenzeichen eingeben. Soweit ich weiss gilt dieser Grundsatz noch immer. Gilt aber nur für Neuwagen.

    spider-Speedy da hast Du wahrscheinlich recht. Ich hatte im Februar zwei Vorführwagen zur Auswahl. Einen roten mit Bose, Automatik und schwarzer Lederausstattung oder einen schwarzen als Schalter, mit allen Paketen außer Sound und brauner Lederausstattung. Das braune Leder und das Automatikgetriege das ich nicht wollte, war dann entscheident und ich habe mich für den schwarzen entschieden.

    da bin ich grundsätzlich bei Dir. Ich brauche auch keinen Subwoofer oder ähnliches. Aber die Serienlautsprecher klingen im Mitteltonbereich echt gruselig. Das tut schon weh. Hifi-Klang bekommt man beim Spider eh nicht hin, wozu auch. Ist keine rollende Bassbox wie so manches Auto, sondern soll Spass beim fahren machen. Und das macht er ganz sicher :D

    Nachdem leider niemand Erfahrungen auf meine Frage mitgeteilt hat, mach ich das mal selber. Ich habe jetzt die Serienlautsprecher gegen Eton POW 160.2 Lautsprecher ausgetauscht. Das System passt für die Türen und die Hochtöner in der A-Säule. Vorneweg, der Klang ist wesentlich besser, insbesondere klingt das ganze jetzt viel sauberer. Kommentar vom Chef des Auto-Hifi.Studio: "Die Serienlautsprecher sind einfach nur billigste Ware". Er hat aber eigentlich mehr erwarten, aber das Radio 7 hätte gleichfalls nur sehr schlechte Werte. Nun ja, der hat als Hifi Spezialist natürlich einen anderen Anspruch. Das Innenleben der Tür sei schon sehr rappelig. Hat er dann mit Dämmfolie verbessert.
    Fazit: Für mich hat es sich gelohnt. Vorher war der Klang echt gruselig. Für High-End Fanatiger lohnt es eher nicht. Dann müsste noch ein Verstärker dazwischen. Hat jetzt mit Einbau 430 € gekostet. Die Speaker selbst hätte man im Netz ca. 60 € billiger bekommen können. Aber der Fachhändler ist eben teurer

    jetzt muss ich mich hier auch mal einmischen und ein paar Festellungen treffen:


    1. Man muss keinen Gutachter von der Versicherung des Unfallgegners akzeptieren.
    2. Die Kosten des Anwalts trägt die Gegenseite.
    3. Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung hat man ab dem Tag des Unfalls, wenn das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist. Ob das so ist, steht im Gutachten.
    4. Reparaturverzögerungen durch lange Lieferzeiten oder überlastete Werkstatt gehen zu Lasten der Versicherung.
    5. Der Geschädigte hat aber eine sog. Schadensminderungspflicht. D.h., wenn er nur wenige km mit dem Mietwagen fährt, muss er das ggf. günstigere Taxi nehmen. Man kann das auch wechseln. Also Tage bei denen man auf ein Fahrzeug angewiesen ist Mietwagen nehmen und andere Tage Nutzungsausfall verlangen. Die Höhe steht im Gutachten. Ist das Fzg. älter als 5 Jahre kann der NA eine Gruppe tiefer, bei 10 Jahren zwei Gruppen tiefer angesetzt werden.
    Lasst Euch von der Versicherung nichts erzählen. Die schreiben teilweise Dinge, die ganz klar im Widerspruch zur Rechtsprechung stehen. Das wissen die auch. Aber solange der Geschädigte das aus Unwissenheit akzeptiert,spart die Versicherung richtig Geld.