Beiträge von joestrummer

    Legal, illegal, scheissegal :thumbup:

    Im schönen Germanien mag das so sein,wo die Rennleitung alles unterhalb von Lamborghini und McLaren für untunebar hält.
    In Frankreich sieht die Welt schon anders aus: Der Monsieur Gendarm darf ausdrücklich "Gefahr im Verzug" feststellen, Dein Auto einziehen und Dich im TGV nach Hause schicken, wenn er den Verdacht hegt, dass Dein Kistchen nicht den Kriterien entspricht. Die Fahrkarte bezahlst Du.


    Da mein 124 runde 7000 km herunter hat und die französischen Straßen besser kennt, als die deutschen, setze ich mehr auf "Egalite und Fraternite" und habe es alles im Fahrzeugschein stehen, bevor mir die Erben des ehrenwerten Gendarm Cruchot erklären, dass ich mit einem EU-untauglichen Mobil unterwegs bin.


    Ich spreche zwar recht gut französisch, aber die Sprachkenntnisse wende ich lieber im Restaurant an ;)

    Herzlichen Dank, erst einmal an alle, die sich zu meinem Problem geäußert haben :)
    koelnerspider liegt "gesamtjuristisch" richtig.
    Nun jedoch das aber, welches mir heute eine sehr (!) freundliche Mitarbeiterin der Kfz-Zulassungsstelle darlegte:


    Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ("Kfz-Schein") ist die Betriebserlaubnis für das jeweilige spezifische Auto, das darin aufgeführt ist. Ohne Betriebserlaubnis ist man sozusagen mit einem Eigenbau und damit illegal unterwegs.
    Diese erlischt in genau dem Moment, in dem grundlegende Eingriffe am Fahrzeug vorgenommen werden. Das bezieht sich auf alles, was mit Motor, Antrieb, Rädern, Abgasanlage und - man höre und staune - sogar Windschotts (gelten, sofern aus durchsichtigem Material, z.B. Acrylglas, als "Scheibe" und sind zulassungspflichtig) zu tun hat.
    Die "unverzügliche" Abnahme durch einen Sachverständigen hat DIREKT (!) nach dem Umbau zu erfolgen. Es gilt - so die Mitarbeiterin in der Zulassungsstelle - in der Rechtsprechung, heutzutage als zumutbar, das Auto 1-2 Tage in der Werkstatt zu belassen, bis dort der Prüfer einer anerkannten Prüfgesellschaft auftaucht, und den Umbau abnimmt und eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausstellt. Erst danach (!) darf man zur Eintragung bzw. nach Hause fahren...
    Mitunter wird es - mangels Überprüfbarkeit - geduldet, dass jemand sein Fahrzeug trotzdem selber zu DEKRA/ TÜV et al. bewegt, rechtlich belastbar ist das aber nicht.


    Alles, was man bis zur Erteilung einer solchen Bescheinigung an Kilometern zurücklegt, tut man auf eigene Gefahr und riskiert, dass das Auto stillgelegt wird, man den Versicherungsschutz verliert oder man im schlimmsten Falle einen "gefährlichen Eingriff" in den Straßenverkehr begeht, was a) teuer sein und b) bis ins Gefängnis führen kann.


    Also: In der Werkstatt darauf bestehen, die Attestierung durch eine Prüforganisation dort im Rahmen des Umbaus durchzuführen und erst dann mit dem Prüfdokument zur Zulassungsstelle fahren bzw. sofern keine Eintragung erforderlich ist, mit der Bescheinigung im Handschuhfach wieder am Verkehr teilnehmen.


    Alles andere ist "Lottospielen".

    Falls es von Interesse ist, hier noch mal meine (G)Erfahr(en)ungslage mit den OEM Bridgestone Potenza 205/17''/R45:
    Auf dem ADAC-Fahrtraining, kurz nach Kauf des 124, hatte ich (zugegeben subjektiv) das Gefühl, dass der Grip der Reifen zu Wünschen übrig lässt, und zwar sowohl auf trockenem wie auch auf nassem Untergrund.
    Zu dem Zeitpunkt dachte ich mir noch nicht viel dabei - "kann ja sein, neues Auto, vielleicht dran gewöhnen, noch nie einen Sportwagen besessen...etc."
    Wenige Wochen später dann ein weiterer Aha-Moment in der Stadt: Auf einer Seitenstraße in der Einmündung in eine Hauptstraße, hatte ich zugegeben etwas viel Gas gegeben, aber die Straße war trocken und sauber, ESP angeschaltet, und mir bricht das Heck aus. Schaukler nach rechts, schaukler nach links und noch einer nach rechts. Zum Glück habe ich niemanden und nichts abgeräumt, es hätte aber durchaus passieren können.
    Meine Entscheidung danach:
    Auf die OEM-Felgen Conti Winter Contact in Seriengröße und für den Sommer neue Felgen.
    Schon nachdem ich die Winterschlappen drauf hatte, fuhr sich der 124 noch mal so gut und selbst auf herausforderndem Untergrund blieb die Spurhaltung deutlich stabiler, als mit den Bridgestones, u.a. in den Ardennen bei wirklich unschönen Straßenverhältnissen.
    Gestern habe ich dann eine neue Rad-Reifenkombination für den Sommer bekommen, u.a. wieder mit Conti-Reifen (Sport Contact 5 225/18''/R35), und einen kleinen Ritt ums Steinhuder Meer unternommen. Ergebnis: Macht Spaß!
    Ich möchte jetzt nicht behaupten, dass alle BS-Reifen nichts taugen. Aber die, die OEM-seitig auf meinem Auto montiert waren, haben mir zu keinem Zeitpunkt gefallen.

    Bei aller Schwärmerei, auch für das, was ich mir jetzt Donnerstag anbauen lassen werde, hier mal eine Frage zum Thema Recht und Ordnung:
    Wenn in der ABE zur Rad-/Reifenkombinationen steht: A01, also eine Abnahme durch Prüfer/ Ingenieur/ Sachverständigen ist erforderlich und etwas weiter unten der mahnende Zeigefinger: Die Konstruktion sei "unverzüglich" bei der Prüfstelle vorzuführen... Was meint der Herr Gesetzgeber mit "unverzüglich"? Wenn ich meinen 124 aus der Werkstatt nach der Arbeit gegen 18:00 Uhr abhole, haben die Herren TÜV, DEKRA und Co. bereits ihren (wohlverdienten) Feierabend. Darf ich mein Auto dann noch nach Hause in die Garage bringen und am nächsten Tag zum Prüfer fahren, oder komme ich dann schon in die Hölle?

    Hallo Spideristi,
    Eigentlich wollte ich mir nur ganz schnell mal eine Schwanenhals-Halterung für mein Tablet anschrauben. Laut Anleitung auch gar kein Thema:
    Einfach die (in Fahrtrichtung) linke Schraube an der Schiene des Beifahrersitzes vorne neben dem Getriebetunnel lösen, die Halterung unter die Schiene schieben und die entsprechende Schraube wieder anziehen.
    Vermutlich auch wirklich keine Herausforderung, wenn man die Schraube überhaupt mal lösen könnte. Das Ding ist so festgezimmert, dass ich weder mit Akkuschrauber noch Ringschlüssel/ Außentorx-Knarre und gewaltsamer Verlängerung des Hebels eine Chance hatte, das Schräubchen auch nur einen Mikrometer zu bewegen. Gegentest beim Fahrersitz ergibt übrigens dieselbe Situation.


    Ein zweiter Anlauf unter den wachsamen Augen eines gelernten Kfz-Mechatronikers führte zum selben Resultat. (Nach "fest" kommt meistens "ab").


    Haben die Kollegen in Japan da noch irgendeinen Trick eingebaut? Oder ist die von unten gekontert? Schraubenkleber? Zusätzlich festgebraten?


    Hat irgendwer einen Tipp?

    Joe Strummer (John Mellor) war der Held meiner Jugend (und ist es geblieben). Kopf, Bauch (und Stimme) meiner Lieblingsband, Vorbild in Sachen Gitarre spielen und geistiger Haltung ("the future is unwritten"...).
    Muss allerdings zugeben, dass mein Username auch Pete Townshend hätte sein können. Aus den selbigen Gründen :)