Et hätt noch emmer joot jejange.
(„Es ist bisher noch immer gut gegangen.“)
aber zu wichtig
um es nicht doch mal eben anzusprechen !
Sport - Cruiser Touren durch die Eifel + §29StVO
diese Touren sollen Samstag wie Sonntag stattfinden
Sonntag als Sternfahrt zu einem gemeinsamen Abschluss-Mittag-Essen !
Die Touren können mit Scout bzw unter euch
jeweils am Morgen und Mittag zusammengestellt werden
( In Arbeit; 3, 4 Touren für jeden abruf- und abfahrbar über Google Maps )
hier sollten aber immer MAXIMAL 6-8 FZ eine "Gruppe" bilden ....
....denn ich habe da auch dieses Gesetzt im Kopf!
Für das, was WIR hier so tun, kommt hauptsächlich §29StVO (übermäßige Straßenbenutzung) zur Anwendung.
https://www.stvo.de/…/111-29-uebermaessige-strassenbenutzung
Wird man in dieser Richtung belangt, begeht man eine Ortungswidrigkeit.
Seit ca. Oktober 2017 kommt ein neues Gesetz §315StGB (illegale Straßenrennen) hinzu. https://www.youtube.com/watch…
Nicht, dass ich der Meinung bin, unter dieses Gesetzt zu fallen,
wir sind sicher weit von dem entfernt, weshalb man dieses Gesetzt erschaffen hat,
aber meine Meinung zählt nicht.