Unter einem Neuwagen versteht man ein Kraftfahrzeug, in der Regel einen PKW. In der Regel werden Neuwagen von Autohäusernverkauft, die einen Vertrag mit einem Autohersteller geschlossen haben (sog. Markenautohaus oder Vertragshändler). Käufer werden im Autohaus vor Ort fündig oder auch auf Internet-Fahrzeugmärkten. Bei den Käufern handelt es sich in rund 40 % der Fälle um Privatkunden.[1]
DefinitionBearbeiten
Der Neuwagen ist in Deutschland nur dann als fabrikneu klassifiziert, wenn:
- nicht mehr als 12 Monate zwischen Produktion und Kauf vergangen sind;
- er keine Standschäden hat (auch wenn sie behoben sind);
- er noch nicht im Straßenverkehr gefahren ist;
- das Modell noch unverändert hergestellt wird.
Fabrikneu ist ein Fahrzeug nur, wenn das betreffende Modell unverändert weitergebaut wird und durch das Herumstehen des Wagens zwischen Produktion und Verkauf (gleichgültig, ob beim Hersteller oder beim Händler) keine Mängel entstanden sind.
Unbenutzt und gleichzeitig neu ist ein Fahrzeug, wenn es fünf Tage zugelassenwurde, ohne dass es im Straßenverkehr benutzt wurde.[2] Dagegen handelt es sich bei einem unbenutzten, über 12 Monaten gelagerten Fahrzeug aufgrund der Wertminderung und des Zustands des Wagens auch bei optimaler Aufbewahrung nicht mehr um einen Neuwagen.[3]
https://de.wikipedia.org/wiki/Neuwagen