• irgendwie reden wir aneinander vorbei. Die Gerichte akzeptieren immer öfter solche Aufnahmen. Da hilft es dir also. Wenn der vereinzelte Richter der das mal nicht zulässt, dann stehst du auch nicht schlechter da als ohne Aufnahme. Du kannst also nur gewinnen. Es sei denn du warst Schuld und hast das jetzt auch noch dokumentiert. Daher erst zu Hause die Aufnahme ansehen bevor man sie weiter gibt.

  • So ist es... das meine ich ja. Dann kann man es auch gleich lassen.

    Genau das Vorhandensein einer solchen Aufnahme kann ggf schon ein Gerichtsverfahren verhindern. Im Falle einer Falschaussage des Unfallgegners wird dieser es sich ggf. Noch mal überlegen ob er vor Gericht geht, wenn er weiß dass es Aufnahmen gibt die seine Lüge klar widerlegen. Insgesamt stärkt man damit auf jeden Fall seine Position.

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    @ Instagram: bermuda.06

  • Schon klar. Aber wie gesagt kann der Schuss auch gewaltig nach hinten los gehen, wenn die Aufnahme bei Gericht vorgelegt wird und Du gerade wegen dieser Aufnahme zerpflückt wirst. Eine anwaltliche Beratung im Vorfeld ist so oder so mehr als empfehlenswert. ;)

  • Ich habe seit 3 Jahren eine DashCam im Einsatz.
    Hintergrund: Unfall meiner Freundin ca. 23.00 Uhr in einer Großstadt.
    Ampelkreuzung. Sie wurde mit ca. 70 Km in der rechten Seite von einem anderen Fahrzug getroffen.


    Wer hat das Rotlicht übersehen?


    GottseiDank gab es einen Zeugen der sich sofort gemeldet hat.


    Ob die Aufnahme der Dashcam nun zugelassen ist oder nicht. Es wird bestimmt der Rechtsprechnung dienen.
    Und dafür sind die Aufnahmen zugelassen.

  • Es wird bestimmt der Rechtsprechnung dienen.

    Genau so ist das, die Kamera speichert nur einen Tag ab dann wird es bei den meisten automatisch gelöscht. Wenn der Richter sich genötigt sieht das als Beweissmittel nicht zuzulassen muss man an ein höheres Gericht gehen.


    Denn der BGH hat geurteilt es ist nicht erlaubt andere Verkehrsteilnehmer und Sachgegenstände zu filmen , aber als Beweisslage im Falle eines Unfalles werden die Aufzeichnungen gesichtet und ausgewertet!


    Zur Zeit noch eine Grauzohne.


    Aber obacht man muss sich absolut sicher sein das man keine eigenen Fehler volbracht hat.....sonst belastet man sich selber.


    Für Parkrempler welche auch bei unseren Spider sehr teuer werden können ist solch eine kamera aber sicher wertrvoll. ;)
    Dann müsste allerdings hinten und vorne eine angebracht sein.

  • Muss man die Kamera immer ein und ausschalten oder läuft die immer?

    Sobald sie Saft kriegt, legt sie los. Nachteil: Wenn sie an der Zig-Dose im Spider hängt, erfolgen natürlich keine Zeitrafferaufnahmen beim Parken. Auch meine ist im Spider so angeschlossen. Wie weiter vorne geschrieben habe ich im Subaru eine Dauerstromversorgung mit Ein/Aus-Schalter gebastelt. So habe ich mit beiden Kameras (vorne und hinten) auch eine Überwachung beim Parken. Glücklicherweise habe ich die Aufnahmen noch nie gebraucht und bekanntermaßen löscht die Cam sie bei voller Karte auch wieder.


    Zum Rechtlichen wurde alles schon (mehrfach) diskutiert. Das kümmert mich schon lange nicht mehr.


    Übrigens kommt die Polizei auch so langsam auf den Geschmack:
    https://www.nzz.ch/panorama/to…hcam-aufnahmen-ld.1459186


    Gruß
    Artus

  • na ja, ein tödlicher Unfall ist natürlich auch eine andere Hausnummer als ein Blechschaden. Das kam man nicht wirklich vergleichen.


    Außerdem ist in dem verlinkten Beitrag von St. Gallen die Rede, was mit deutscher Rechtssprechung ja nichts am Hut hat.