• Hallo,


    Ich habe gerade eine Yi DashCam installiert.


    YI Bildschirm Weitwinkel Fahrzeug G Sensor DashCam Grau (Unsere Seite enthält Affiliate-Links, für die unser Forum möglicherweise eine Vergütung bekommt.)


    Gute Eigenschaften sind:kleine Größe und gute Bildqualität. Ein wichtiges Merkmal für mich ist dass das Kabel komplett außer Sichtweite ist. Das Kabel verläuft hinter der Frontabdeckung. Um Platz zu schaffen, habe ich hier 3 Schrauben gelöst. Dann geht das Kabel unter Tür Schweller Leiste links zum Fußraum. Stromanschluss vom 12V-Anschluss im Fußraum links.
    Wenn der Motor läuft, zeichnet die Dashkamera automatisch auf. Stoppen Sie den Motor, und die Aufnahme stoppt auch. Auf einer 32-MB-Karte geht 12 Stunden Aufnahme. Wenn die Karte voll ist, werden die ersten Aufnahmen automatisch gelöscht. Ich bin zufrieden mit dem Ergebnis. Deshalb möchte ich meine Erfahrung mit Ihnen teilen.


    Gibt es Forumsmitglieder, die auch Erfahrung mit dem Kauf und der Montage einer Dashcam haben?

  • Vielen Dank für diese Nachricht. Ich lese tatsächlich, dass die Rechtsvorschriften in Europa nicht einheitlich sind.


    • Deutschland:
    • Die obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden verbieten offiziell den Einsatz der Dashcams, soweit deren Verwendung nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erfolgt.


    • Verwendung nach Auskunft der jeweiligen Automobilclubs unproblematisch:


      Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Großbritannien, Italien, Malta, Niederlande, Norwegen (lediglich für den privaten Gebrauch, Fahrer darf hiervon nicht abgelenkt sein), Frankreich (solange keine Sichtbehinderung gegeben ist), Schweden, Serbien, Spanien, Ungarn (Kamera sollte nur eine geringe Auflösung aufweisen, nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt sein).

    • Von der Verwendung wird abgeraten in:

      Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweiz.
    • Verboten / Nur mit Genehmigung:

      Österreich
    • Private Zwecke


      Aber auch bei der privaten Aufzeichnung ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen. Wer ausschließlich für private Zwecke eine Fahrt in landschaftlich schöner Umgebung filmt, verstößt auch dann nicht gegen den Datenschutz, wenn dabei andere Personen oder Kennzeichen abgelichtet werden. Hierbei sollte jedoch stets beachtet werden, dass im Rahmen einer Kontrolle oftmals nicht feststeht, welchen Zwecken die Aufnahmen im Einzelfall dienen bzw. zu dienen bestimmt sind.

    • Da sich die Diskussion in vielen Ländern noch im Anfangsstadium befindet, sind kurzfristige Änderungen der Rechtslage in den einzelnen Ländern möglich.


    Quelle: https://www.adac.de/der-adac/r…schriften/inland/dashcam/

  • Hier macht sich jemand die Mühe und schildert, begleitet mit wirklich guten Bildern, seine Installation einer Dashcam - echt top!


    Der erste Kommentar dann DIE BELEHRUNG und Aussage das dieser Überwachungswahn gestoppt gehört:


    Zumindest in AT sind Dashcams verboten. Siehe: auto revue und ORF


    Ist auch gut so. Wenn der ganze Überwachungswahn jetzt auch noch von privaten Personen gepflegt wird, gehört das gestoppt!


    Als Reverenz dann ein Zeitungsbericht und ein Weiterer vom ORF. Beim verlinkten ORF Bericht liest man u. A. das:



    Dashcamvideo trotzdem als Beweis zugelassen

    Private dürfen grundsätzlich nicht den öffentlichen Raum überwachen, egal mit welchem Gerät. Die Dashcam ist ebenso verboten wie eine App für das Handy mit derselben Funktion. Auch der Beifahrer im Auto darf die Straße nicht zu Überwachungszwecken filmen. „Würden Sie wollen, dass jeder den öffentlichen Raum überwachen kann, zum Beispiel die Straße vor Ihrem Haus“, so Jelinek. Hier habe der Datenschutz eindeutig Vorrang.
    Auch der ÖAMTC hält nichts davon, wenn Privatpersonen Hilfssheriffs spielen und Videos über Verkehrsverstöße im Internet an den Pranger stellen oder an Behörden schicken. Die Weitergabe dieser Daten an Behörden „zum Zweck der Strafverfolgung aus Überwachungshintergründen“ sei Privaten absolut verwehrt. Trotzdem kann ein Richter ein illegal erstelltes Video aus einer Dashcam als Beweis zulassen, wenn nur so geklärt werden kann, wer bei einem Unfall schuld war.


    Helmkamera: Videos nur mit Zustimmung ins Internet

    Bei den Actioncams, den Helmkameras, wie sie Biker, Radfahrer und Snowboarder verwenden, ist die Behörde weniger streng. Für diese Kameras braucht man keine Bewilligung, weil von einer anderen Absicht ausgegangen wird, nämlich, dass damit Urlaubserinnerungen für private Zwecke erstellt werden. Natürlich ließe sich damit auch der Verkehr überwachen, aber das ist auch mit diesen Geräten verboten.
    Videobeweise aus Helmkameras, die zufällig beim Filmen der schönen Landschaft entstanden sind, wurden bereits vor Gericht zugelassen. Doch auch bei Actioncams gelten Grenzen: Videos dürfen nicht ohne Zustimmung der gefilmten Personen ins Netz gestellt werden. Selbst die Weiterleitung an Freunde per Email verstößt ohne Einverständnis der abgebildeten Personen gegen den Datenschutz.



    Um was geht es hier denn nun genau? Um private Hilfssheriffs und den Datenschützerwahsinn! Keiner will zulassen das irgendwas "überwacht" wird, aber wenn was passiert schreien alle auf. Auch ich hatte kürzlich über eine Dashcam nachgedacht, jedoch ging es mir's hauptsächlich ums geparkte Fahrzeug. Kleine Parkrempler, die Kratzer und Beulen zur Folge haben, bis hin zu abgefahrenen / abgerissenen Spiegeln, die mittlerweile wie selbstverständlich als Kavaliersdelikte gesehen werden. Was genau hat das nun mit !Überwachungswahn! / Datenschutz zu tun??
    Filme/fotografiere ich einzelne Personen ist alleine das bereits strafbar! Diese Bilder zu veröffentlichen ist noch strafbarer! Aber ich werde doch noch mein Eigentum schützen können in dem ich einfach den aufzeichne der mein Eigentum beschädigt?
    Mich würde mal interessieren wenn solch einem "Datenschützer" sein Eigentum beschädigt werden würde was auf meiner Dashcam aufgezeichnet wäre und ich dann sagen würde: "hey - hab's auf Video - kanns dir aber leider nicht geben weil's gegen den Datenschutz verstösst ......"


    Auch ich bin für Datenschutz, aber dann muss es eben auch um schützenswerte Daten gehen.Doch darum scheint es lange nicht mehr zu gehen, denn alle krassen Datenschützer, die ich so kenne, sammeln fleißig Paybackpunkte! Müssen das naive Menschen sein, oder sie haben einfach nur so garkeine Ahnung von der Materie.


    Gestern wurde nun mal wieder mein geparktes Fahrzeug vorm Haus angefahren (nicht der Spider). Er wurde dabei gesehen und von meiner mutigen Mutter quasi "festgehalten". Kackfrech stritt der bei uns alles ab obwohl bei "Hinschieben" meines Autos exakt in Höhe seines Ladeeinstieges (Sprinter) mein Nummernschild verbogen und die Halterung zerbrochen war. Und die Polizei soll sowas ÜBERWACHEN - ich lach mich tot, denn die haben ja auch sonst nichts zu tun ..... Was hätte ich mir die Dashcam gewünscht.


    Und nun abschließend zum verlinkten ORF Artikel: also können die Videos wohl doch auch in AT vor Gericht zugelassen werden und eine Strafe gab's noch nie - was soll das dann nun alles sagen? Eventuell dieser Absatz:


    Für ÖAMTC-Jurist Hoffer hinkt Österreich da der Realität hinterher. Eine Crashcam, die Geschehnisse rund um eine heikle Verkehrssituation automatisch dokumentiert, sollte nicht als Videoüberwachung, sondern als Hilfsmittel für die Rekonstruktion eines Unfall eingestuft und zugelassen werden. Selbstfahrende Autos hätten diese Geräte bereits fix eingebaut. Das Verbot von Dashcams werde auf die Dauer nicht haltbar sein.


    Denn der bringt's eher auf den Punkt :thumbup:

  • Nun ich mach immer wieder schöne Landschaftsaufnahmen, zum Behufe der persönlichen Beglückung.
    Ebenso im Mini meiner Gemahlin, diese hübschen Bilder hatten schon mal schuldbefreiende Wirkung, einfach über die Tatsache, dass sie präsent waren.
    Bei einem Auffahrunfall wurde irrtümlicherweise behauptet, dass ich bereits aufgefahren war und deshalb der Anhalteweg des Nachfahrenden verkürzt wurde.
    In diesem Fall reichte der Hinweis auf mein Landschaftsaufnahmegerät um bei der polizeilichen Erfassung Klarheit über den tatsächlichen Unfallhergang zu bringen.


    Leute, es ist wie immer, nennen muß man's können....

  • Hallo @F-Spider


    Beruhige dich bitte mal.
    Tatsache ist, dass Dashcams in Österreich nun mal verboten sind, auch wenn die Gesetzeslage - wie leider öfter hier bei uns - nicht immer klar und schlüssig ist. Der Threaderöffner hat das entspannter als du gesehen und sich für diesen Hinweis sogar bedankt.
    Wie eine - nach vorne ausgerichtete - Dashcam beim parkenden Auto einen Parkschaden, der nicht vorne passiert, erfassen soll, erschließt sich mir nicht.


    Dass ich persönlich den ganzen Überwachungswahn - und eine Dashcam dient nun mal zu 99% dazu - für pervers halte, ist meine persönliche Meinung. Die mag man teilen oder nicht.

  • Ich trage mich auch mit dem Gedanken so ein Ding zu installieren. Nach meiner subjektiven Erfahrung sind die Sitten im Straßenverkehr immer mehr am verrohen. Fehlt nur noch, dass die Versicherungsbetrüger mit arrangierten Unfällen immer weiter westwärts vorstoßen. Als Opfer solcher Rüpel- oder Betrügerunfälle hat man ohne Beweis unweigerlich die Ar...-Karte gezogen.


    und apropos V e r b o t e n:


    Österreich hat viele schöne Städte die ich schon besucht habe. Wenn dort das Filmen im öffentlichen Raum verboten ist, werden dann allen Touris bei Einreise die Handys abgenommen? - Ich möchte nicht wissen auf wie vielen Handy-Bildern und Videos ich gut erkennbar bei meinem letzten Wien-Besuch gelandet bin. Bei dieser Handy- und Touristenflut ist es unmöglich, diesem Tun zu entgehen (außer mit Vollverschleierung :whistling: ). Wo bleibt da mein Recht am eigenen Bild? - Hier spricht der Ö-Gesetzgeber schlicht mit gespaltener Zunge.


    Übrigens kann, wer Bedenken hat, die Dashcam einfach mit einer 4 Gigabyte-Karte betreiben. Bei Full-HD-Aufnahmen geht so wenig drauf, dass es nach wenigen Minuten schon wieder gelöscht wird.


    Gruß
    Artus

  • Klinke mich jetzt auch mal ein.


    Mir persönlich ist es herzlich egal ob das nun verboten ist oder nicht. Wenn es so sein sollte und ich werde erwischt ist es halt so. Seh das alles recht entspannt. Hier sind ja viele unterwegs die schon etwas älter sind. Man sagt ja eigentlich im ''Alter'' sieht man das alles etwas entspannter, aber irgendwie verspannen sich hier einige ganz schön ;D


    Eigentlich dürfte ich mit meinem Auto gar nicht mehr auf die Straße... andere Blinkerleuchten, Auspuffanlage, LED-Nebler. Sollte ich eines Tage dafür Stress bekommen ist es halt so. Bin dadurch kein Schwerverbrecher und werde es danach weiterhin tun.


    Von dem her :D

  • Ich finde es toll, dass @Imagilink nicht nur regelmäßig von seinen Fahrzeugupdates berichtet, sondern auch immer Fotos und Beschreibungen mitliefert, die dem geneigten Nachrüster und auch dem nicht so geschickten oder ideenreichen Nachrüster gute und nachvollziehbare Anleitungen, Vorschläge und Ideen liefert. Dafür war mein „gefällt mir“ gedacht. Eine Meinung, ob die Verwendung von DashCams ethisch vertretbar ist, habe ich noch gar nicht. In einigen Bereichen treffe ich Entscheidungen die gewisse Grenzen überschreiten, doch ohne über die Konsequenzen zu jammern.
    Der Beitrag von @St3fan trifft es aber so in etwa ... und das Alter hat definitiv damit zu tun... äh, das höhere, mit der §-Toleranz...

  • Mein Bekannter hat so jemand erwischt der einen Parkschaden von 3000 Euro an seinem Auto verursacht hat und weggefahren ist. Seit dem sehe ich das auch als relativ praktisch an wenn mein es ganz bewusst einsetzt und z. Bsp. nicht auf youtube veröffentlicht. Es kommt ja wirklich drarauf was ich mit den Daten nachher anstelle...

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