An mir ist der Kelch auch nicht vorbei gegangen

  • Ein Haftungsanspruch ist vom Grunde her in jedem Fall gegeben. Er hat überholt, ist auf die Bankette gekommenund und dadurch den Schaden verursacht. Das Problem ist in der Tat die Beweisfrage. Mit etwas Glück bestreiter er das gegenüber seiner Versicherung nicht.
    Den Halter zu finden ist kein Problem. Mit dem Kennzeichen eine Halteranfrage an die Zulassungsstelle und fertig. Das machst Du besser über einen Anwalt.

  • Wenn der Täter nicht an Ort und Stelle gestellt wird, ist ohne Geständnis eigentlich nichts zu holen, da in der Regel nicht sicher festgestellt werden kann wer gefahren ist. Ein Anwalt sollte eigentlich wissen, dass es so ist. Der Halter muss nicht Fahrer sein... Thema erledigt.

  • Wenn der Täter nicht an Ort und Stelle gestellt wird, ist ohne Geständnis eigentlich nichts zu holen, da in der Regel nicht sicher festgestellt werden kann wer gefahren ist. Ein Anwalt sollte eigentlich wissen, dass es so ist. Der Halter muss nicht Fahrer sein... Thema erledigt.

    Das befürchte ich auch, ich glaube wenn ich ihn gestellt hätte, hätte ich wohl ein Problem, ich bin immer noch so wütend auf den Idioten

    124 Spider Lusso AT, Vesuvio schwarz, Interieur schwarz, alle Pakete, Alarm, Rückfahrwarner.

  • Moin,


    das tut mir leid für Dich...., aber auch wenn ich jetzt als Unke gelte, wenn der Gegner stock und stur behauptet, er sei es nicht gewesen, und Du nicht das Gegenteil beweisen kannst, sieht es schlecht für Dich aus....


    ICH bezweifle, das Dir dann ein Anwalt helfen kann, denn auch der Gegner wird dann einen Anwalt einschalten.... dann ist wieder eine Patt-Situation.

    LG


    B.


    Alfa Romeo 159ti tief/hart/breit

    Fiat 124 Spider Lusso, Attracktief

    3 x Aprilia: RS660/RS125/SR50

  • Der eventuelle Glasschaden an Scheinwerfern und Scheibe zahlt die T.Kasko und die Steinschlagschäden die Vollkasko, wisst ihr ja auch......


    Bei den heutigen Lackierungskosten geht das beim Spider in die Tausende.....lohnt sich also....bevor man es selber zahlt.


    Selbst habe ich 15 Jahre in einer Rechtschutzabteilung gearbeitet, mein Sohn noch heute bei einer VS.......mit der Gegenseite zahlen müsste schon eine sehr kullante VS sein....gibt es aber noch...... ;)


    Einen Anwalt einschalten wäre nicht verkehrt, bringt aber in diesem Fall nicht besonders viel. Man bedenke auch das die RSVS jeden Fall notiert und abspeichert, wenn es dann wirklich mal brennt kommt schnell die Ablehnung und die Kündigung des Vertrages am Ende des Jahres ( und dann finde mal etwas neue !)sollte man alles heutzutage bedenken.


    Der Fall kann muß aber nicht gut ausgehen...dessen sollte man sich bitte bewusst sein.


    Gruß

  • Moin,


    das tut mir leid für Dich...., aber auch wenn ich jetzt als Unke gelte, wenn der Gegner stock und stur behauptet, er sei es nicht gewesen, und Du nicht das Gegenteil beweisen kannst, sieht es schlecht für Dich aus....


    ICH bezweifle, das Dir dann ein Anwalt helfen kann, denn auch der Gegner wird dann einen Anwalt einschalten.... dann ist wieder eine Patt-Situation.

    Ich sehe deine Erfolgsaussicht bei 0! Wenn du alleine im Auto warst und der andere sagt du hättest beschleunigt um ihn das überholen zu erschweren wird das zur leidigen Nullnummer. Wie immer hat dann nur der Rechtsanwalt das Lachen im Gesicht.

    *********************************************************************************************************
    Eibach Spurverbreiterung 40mm/Achse; Eibach Tieferlegung, ATH Hinsberger Windschott


    BMW 318i Cabrio (E30) * BMW 735i (E38) * VW Polo (6R) * ...

  • die Chancen stehen in der Tat schlecht. Das sehe ich auch so.
    Aber aussichtslos ist es definitiv nicht. Es kommt hier auf einige Einzelheiten an. Es reicht zunächst, wenn der Überholer einräumt überholt zu haben. Damit setzt er einen sog. Anscheinsbeweis. Das ist wichtig wegen der Beweislast. Ebenso kommt es darauf an wer der Geschädigte ist. Das muss nicht der Fahrer sein. Ist z.B. die Ehefrau Eigentümerin des Fahrzeuges ist diese Geschädigte/Ansruchstellerin. In der Folge ist der Fahrer dann Zeuge. Wenn auch nicht unbeteiligter aber eben Zeuge. Es kommt daher auch entscheident darauf an, wie man den Verursacher angeht um ihn zu einer belastenden Aussage zu bewegen.
    Bsp. Trägt man vor, er hat mich beim Einscheren fast gerammt, ich musste hart bremsen um einen Unfall zu vermeiden kommt ggf. die Antwort, dass das so nicht stimmt, man habe mit genügend Abstand überholt. Im Ergebnis hat man schon mal den Überholvorgang an sich (Anscheinsbeweis) eingeräumt. Nur ein Bsp. Es kommt noch auf einiges mehr an.
    Das führt zwar nicht zwingend zum Erfolg, ist aber nicht chancenlos.