Motec Ultralight 7Jx17 ET42 mit ABE

  • MOTEC Ultrlight MCR2 - Hier Ist der Name Programm. Durch die
    Herstellung im Flowforming-Verfahren ist diese Felge wirklich ULTRALEICHT !!!
    Das neue Felgendesign trifft den Nerv der Zeit nach immer leichteren Rädern.
    Farbe: "bronze" oder "schwarzmatt"


    Dieses Rad war in ganz 2019 nicht mehr zu bekommen.


    Aus aktuellem Anlaß sei hier kurz erwähnt dass es einige Sätze der Ultra Light in bronze und schwarz matt, aber nur mit ET42 gibt, evtl sogar 40 Satz, für alle 124 Spider solange vorrat reicht !!!!!!!
    Ihr könnt den Satz bei uns für 800,00 € Versdandkostenfrei bestellen ......mit ABE


    Wer kompletträder benötigt (also inkl. Winterreifen) kann diese ebenfalls bei uns bekommen.
    Folgende Reifengrößen sind möglich:


    195/45/17
    205/40/17
    205/45/17
    215/45/17


    Ausführung Bronze


    Ausführung schwarz matt

  • moin Ernst
    sicher ? 215/45 oder 215/40 ?
    was definitiv interessanter wäre
    und
    Brembo bei A 124 ist mit oder ohne Spurlatte möglich
    besten Dank und Gruß
    derKalle
    PS
    Freu mich, wenn du es mir in die FB Gruppe posten würdest

  • Hat er schonmal falsch gemacht. Er meint 215/40.
    Diese Größe fahre ich derzeit auch auf der Ultralight.
    Schöne Felge. Verarbeitung besser als die OZ Alleggerita.

  • wie sieht es denn bei der Felge mit dem Überstand der Reifenflanke über den Felgenrand aus? Schraddelt man sich die Felge auch sofort kaputt wenn man unvorsichtig nahe beim einparken an den Bordstein kommt? Würde die Serienbereifungsgröße verwenden wollen, weil ich die Contis gerade neu angeschafft habe.


    Ich finde ja die bronzene so endgeil aber ob das am weißen A124 gut ausschaut? Hat das jemand?

  • Moin,


    @Kugelfisch


    Kannst Du was dazu sagen, ob die Felge auf den Abarth passt bzw. über die Brembo Bremse?
    Meine OZ Ultraleggera haben zwar ET45 aber womöglich ist die Motec ja "anders" gearbeitet, so dass es schleifen könnte.



    (Ja, auf Eurer Seite steht nicht "passt für Abarth" und es ist auch der Hinweis, das bei der Vmaxx Bremse Spurplatten notwendig sind, aber die Nichterwähnung kann ja auch einfach nur eine "Unvollständigkeit/Vergesslichkeit" sein. Zumindest würden weitere Nachfragen nicht notwendig, wenn neben dem Hinweis, dass bei Vmaxx Bremse auch der Hinweis dazu kommt, dass für Abarth har nicht passt oder auch nur mit Spurplatten).


    Grüße
    L.

    :thumbup: | Abarth 124 GT Automatik | Alpi Orientali | OZ Ultra Leggera 17"| Rot-schwarze Ledersitze | Officine Abarth Paket | Lichtpaket | Soundpaket | Premium Paket | :thumbup:

  • Die Motec Ultralight mit ET 42 hat nur eine ABE für den Fiat 124 Spider


    Die gleiche Felge mit ET 36 auch für den Abarth.


    Ist aber nicht lieferbar.


    Daraus schließe ich, dass die ET 42 nur mit Spurplatten gefahren werden kann und eintragungspflichtig für den Abarth ist


    Wenn ich falsch liege, bitte berichtigen.

    Das Auto: Abarth 124 GT Automatik in Alpi Orientali - Ich: Breites Grinsen :D

  • Moin,


    und hier fangen die "Probleme" an, Vermutungen, Interpretationen etc. darum stellte ich meine Frage an den "Verkäufer", in der Hoffnung, dass er das "klar benantworten" wird" im Sinne von


    a) wir hatten vergessen den Abarth mit aufzunehmen, die passt und ist "zugelassen" (DEtails zum Thema ABE siehe unten)


    b) sorry, die Felge mit ET42 passt definitiv nicht (und hat auch keine ABE, Details zum Thema ABE und Gutachtenumfang siehe unten)


    c) sorry, da können wir leider gar keine Aussage zu treffen



    Warum sage/frage ich das?


    Laut Gutachten bzw. der Anlage für die ET36 ist diese für den Abarth zulässig, demnach müsste sie doch passen oder?
    Und vor allem OHNE Spurplatten, denn im Gutachten bzw. der Anlage steht ja nichts von Spurplatten?
    Oder hab ich da einen Denk/Verständnisfehler?
    (Nun kann es ja natürlich auch sein, dass die Abarth Brembo immer noch "kleiner" baut, als diese Vmaxx Bremse für die Mazdas, und die Mazdas deshalb in dem Falle Spurplatten brauchen, aber was ist mit den Abarth?


    ich kam auf die ET42, weil meiner ja ET45 hat, also noch weiter reingeht und somit ggf. näher/über der Brembo ist, als eine ET42 geschweige denn eine ET36.
    (wenn also bei mir schon eine 45er passt, dann eine 36er erst recht, wobei mir auch bekannt ist, dass nicht nur die ET relevant ist, sondern auch für die Felge "geformt" ist, vor allem "die Rückseite".
    (Nun kann es ja natürlich auch sein, dass die Abarth Brembo immer noch "kleiner" baut, als diese Vmaxx Bremse für die Mazdas.)


    Semi Off-Topic:
    Ich hab nicht gerade Ahnung mit dem Themenkomplex "ABE, Einzelabnahme, Änderungsabnahme, Vorführung, Änderung der Papiere etc".


    Naiv wie ich bin hätte ich gedacht, dass wenn etwas eine ABE hat, und in dieser mein Fahrzeug aufgeführt ist, wäre alles in Butter und ich bräuchte keine "Einzelabnahme, Vorführung, Änderung in den Papieren oder was auch immer".


    Beispiel kann ruhig die ABE (Quelle ist "Felgenhersteller") für die hier genannte Felge sein, dort steht für mich als Laien:


    ABE Dokument:
    Punkt 3 auf Seite 1:
    "Typ der Felge: MCR2-7017"
    => also alle Felgen mit dem Typ "MCR2-7017"


    Punkt 10 auf Seite 3 sagt klar:
    "Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen istdie Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäߧ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich"


    => Also KEINE Änderung der Papiere notwendig


    Gutachten Nr. 55054918 zur ABE:
    auf Seite 1 werden 3 Versionen (Unterschiede im Lochktreis, Aufnahme und Einpresstiefen) mit insgesamt 9 Varianten aufgeführt, vereinfacht die ET36 als auch die ET42. Aber alle Varianten laufen unter der Ausführungsbezeichung 4B. Alle diese Varianten haben ebenfalls die Typbezeichnung "MCR2-7017" ?! ?(


    Das Gutachten sagt ferner, dass es 23 Anlagen zum Gutachten gäbe, was logisch ist, da es 23 Varianten gibt (welche in 9 Ausführungsvarianten zusammengefasst sind)
    => Für mich als Laien belegt das Gutachten also, dass alle diese Varianten des Typs "MCR2-7017" unter der Ausführungsbezeichnung 4B bzw. des Typs "MCR2-7017" begutachtet wurden, und somit für alle diese (und noch mehr Varianten) die ABE gilt, bzw. die ABE verweist ja auf das Gutachten, das wiederrum auf die Anlagen verweist, in denen die zulässigen Kombinationen von Felge zu Autos aufgeführt sind, ggf. mit entsprechenden Auflagen/Einschränkungen
    Richtig?


    Anlage(n) um Gutachten:
    die Anlage 1 bezieht sich auf die ET36 und den Duchmesser 54mm, also hat diese Felge als ET36 eine ABE für den Abarth....



    Aber (für mich seltsamerweise) obwohl doch "ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis" steht bei der Ausführung mit ET36 und 54mm beim Abarth dann:


    A01: Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dervorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für denKraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 derAnlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenenÄnderungsabnahme vorzuführen.


    => Interessanterweise steht dort aber nichts davon, dass das Spurplatten notwendig seien, Also müsste die 36er laut Gutachten ja auch so ohne Platten passen?
    (oder hatten nicht alle Abarth die Brembo?)


    ==> Bedeutet für mich:
    1. ich muss trotz ABE zum "TÜV" und die Felgen "vorführen (aber anscheinend gemäß ABE, zumindest nicht auch die Papiere korrigieren lassen?)? Also zumindest bei Felgen die die Auflage A01 haben, richtig?


    2. Wenn dort aber der "Gutachter" sagt: "Ne ist nicht, die müssen wieder runter" (warum auch immer seine Eminenz das sagen sollte), was dann?
    Kann ich mir mit der ABE bzw. dem Gutachten dann nur den "Hintern wischen" und habe 4 Felgen die ich nur noch als Tischbeine nutzen kann?
    Oder was kann ich dann noch tun? Oder anders, was hat mir da eine ABE genutzt, wenn ich doch wieder vorführen muss beim TÜV?


    3. Falls der TÜV sagt "super, sieht gut aus, ABE und Gutachten passt auch, allzeit gute Fahrt", da diese Felgen ja anscheinend nicht in die Papiere müssen (Siehe ABE Punkt 10)
    dann muss ich immer Gutachten bzw. Anlage 1 dabei haben für die Rennleitung, richtig?


    Grüße
    L.

    :thumbup: | Abarth 124 GT Automatik | Alpi Orientali | OZ Ultra Leggera 17"| Rot-schwarze Ledersitze | Officine Abarth Paket | Lichtpaket | Soundpaket | Premium Paket | :thumbup:

  • In der ABE zur Felge mit ET 36 Felge steht das A01 nur beim "Fiat 124 Spider".
    Nicht beim Abarth.
    Also keine Vorführung beim TÜV, wenn du diese Felge auf dem Abarth montierst.



    "Muss mich korrigieren. In der ganz rechten Spalte "Auflagen und Hinweise" steht A01. Nur nicht bei "Reifenbezogenen Auflagen und Hinweise".
    Da steht A01 nur beim FIAT 124 Spider.


    Um deine Fragen zu beantworten:


    zu 1. Ja
    zu 2. Ja, auch wenn ich keinen Grund dafür sehe.
    zu 3. Wenn du eh zum TÜV fahren musst, kannst du die Felgen auch gleich eintragen lassen. Dann bist du aus dem Schneider.


    Meine Vermutung zur ET42 basiert auf einer Felge von Tomason für die ich mich interessiert habe.
    Siehe Tomason Easy black glossy Felgen 17 Zoll


    (geändert: Link korrigiert)


    Gruß
    HB

    Das Auto: Abarth 124 GT Automatik in Alpi Orientali - Ich: Breites Grinsen :D

    4 Mal editiert, zuletzt von StAnton ()

  • Moin,


    und hier fangen die "Probleme" an, Vermutungen, Interpretationen etc.

    falsch ,
    hier werden Problem gerade von DIR gemacht !


    A) wenn du mit der Info von Zymexx unzufrieden bist.... ok.
    2. Möglichkeiten
    kurz anrufen, abklären, fertig
    oder Anbieter wechseln


    B) die Felge ist auf der Motec Seite nur für den F124 freigegeben mit allen Infos. Punkt


    C) den 124 zu fahren ist vielleicht auch mal eine Alternative, statt nur drüber zu philosophieren



    in diesem Sinne
    derKalle