Kleine Geschichte zu Versicherung welches nicht uninteressant sein sollte

  • Das sind ganz normale Versicherungen wie sie von jeder Vers.-Gesellschaft angeboten werden. Das Problem der Unterdeckung tritt i.d.R aber nur bei Totalschaden in den ersten meist 2-3 Jahren auf, wenn man finanziert oder geleast hat

  • Nicht jeder hat mal eben um 20.000 € übrig für ein Auto.

    die waren schon da.. aber man braucht auch etwas zum Absetzen für die Steuer sonst kassiert Vater Staat zu viel ab.Übrigens waren es damals für den Lusso voll ausgestattet 32.700 Euronen. :whistling:


    @horst44
    zu deinen Geistreichen Statement... äusser ich mich nicht. :whistling::rolleyes:


    Die Frage von Dackel wurde beantwortet,denn mir ist bekannt das einige hier ihr Fahrzeug wenigstens zum Teil finanziert oder geleast haben...was heutzutage Gang und gebe ist......auch aus Steuerlicher Sicht lukrativ.

  • Wie hoch der Restwert bei einem Totalschaden ist wirkt sich bei der Entschädigungszahlung nicht aus.

    Schau mal zur Schwacke Liste was unser Spider noch wert ist.....danach richten sich die VS Gesellschaften mit ihrer Entschädigungszahlung/ Wertverlust...... diese langt in 90% der Fälle nicht aus um bei einem Totalschaden den noch zu finanzierenden Teil einer Fianzierung/ Leasing abzudecken.....deswegen ja auch die GAP. ;)

  • und nochmal, das hat nichts mit dem Restwert zu tun. Wir sprachen hiervon im Zusammenhang eines Totalschaden. Entschädigt wird der Wiederbeschaffungswert. Restwert ist der Wert der für das beschädigte Fahrzeug noch von einem Aufkäufer bezahlt wird. Die Höhe ist für die Gesamtentschädigung unerheblich. Es ändert sich lediglich der Anteil der von der Versicherung bezahlt wird. Im Ergebnis ist die Summe gleich. Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungwert abzüglich Restwert. Der wird vom Restwertaufkäufer bezahlt.

  • Entschädigt wird der Wiederbeschaffungswert.

    nun ich glaube wir reden hier aneinander vorbei......nehmen wir an du hast 32Ts für das Fahrzeg bezahlt( Fianziert), nach einen Unfall mit Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert dieser liegt jetzt aber nicht mehr bei 32Ts sondern bei cirka 22Ts für ein gleichwertiges Neu- Fahrzeug.......in unserem Fall.....des Spiders
    Niemanden interessiert es das du aber zum damaligen Zeitpunkt 10Ts Euro mehr bezahlt hast. Der Aufkäufer wie Du es nennst zahlt den momentanen Marktüblichen Preis...meist noch unter der Schwacke Liste.Bei einem Totalschaden gibt es keinen Aufkäufer in der Regel, es sei denn das Fahrzeug wurde als Totalschaden eingestuft...war es aber nicht wirklich. In diesen Fällen verwerten aber die VS. Gesellschaften das Fahrzeug ,oft selber. Das führt aber zu weit vom Thema weg.


    Für ein noch recht junges Fahrzeug entsteht auf jeden Fall eine Differenz was du von der VS bekommst und zum Wert was noch offen steht bei deinem Leasing oder dem Fianzierungsvertrag. Dafür ist nun die GAP bei jungen Fahrzeugen(2 Jahre) da welche den Wertverlust des Fahrzeuges in den ersten zwei Jahren etwas abfedert.


    Bei einem VS Vertrag mit GAP wird der Neupreis des Fahrzeuges bezahlt :!:


    Sonst bräuchte man diese auch nicht...denke da sind wir uns einig.


    Theorie und Praxis stehen hier nicht im Einklang und manche VS Gesellschaft versucht hier noch nach unten zu diffidieren..... sonst hättest auch keine Kunden in deiner Kanzlei.....richtig. ;)


    Das sollte aber jetzt zu diesen Thema genügen wir langweilen sonst den geneigten Forums User. ^^

  • Da ich gerade leider nicht viel Zeit habe nur ein kurzer Gedanke / Tipp:


    Mann kann ggf. den Schaden auch durch eine bestehende Vollkasko, welche Neupreiserstattung für die ersten zwei Jahre beinhaltet, regulieren lassen. Damit würde man die Deckungslücke füllen. Die Hochstufung wäre meine ich wiederum ein Schaden, welchen die gegnerische Versicherung tragen muss.

  • Moin,


    Man hat bei Instandsetzung, insbesondere wenn eigene VK einspringt, dass bis zu 130% des Zeit-/ Wiederbeschaffungswertes für die Instandsetzung aufgewendet werden können.
    Natürlich hängt das die Versicherung nicht an die große Glocke, da das für sie wesentlich teurer wird.
    Abstraktes Beispiel
    Zeitwert: 30.000
    30.000 Reparatur lt. Gutachten der Versicherung ( Einschub: dringende Empfehlung! Eigenen Gutachter nehmen!)
    Versicherung sagt wirtschaftlicher Totalschaden, die
    Versicherung "schlägt"daher z.B. folgendes vor:
    Zeit/Wiederbeschaffungswert: 30.000 Minus Rest/Schrottwert z.B. 5.000€ = 25.000 kalkulatorischer Erstattungswert Minus MwSt Einbehalt auf Erstattungswert (komplizierte Formel, Pi mal Daumen 35% der MwSt) ~ 1.500€ Minus Selbstbeteiligung z.B. 500€ insgesamt ~ Erstattung dann 23.000.
    Klingt viel nur bekommt man dafür im Zweifel ums Verrecken kein Ersatzauto das so gut wie das alte war.


    Eigener Gutachter sagt aber z.B.
    Zeitwert/Wiederbeschaffung 30.500 und Instandsetzung 30.000€ und voilà der Wagen wird instandgesetzt wenn ich es will. Und wird es im Rahmen der Reparatur doch teurer muss Versicherung trotzdem alles zahlen.
    Vorteil obwohl Unfallwagen zumindest bei seltenen Autos:
    1. Ich habe weiterhin genau das Auto das ich immer haben wollte
    2. ich kenne 100% die komplette Historie des Autos
    2.1 zumindest wenn ich vorhabe das Auto lange weiter zu fahren interessiert der Unfall irgendwann niemand mehr, im Sinne von Wertminderung meine ich.


    Grüße
    L.

    :thumbup: | Abarth 124 GT Automatik | Alpi Orientali | OZ Ultra Leggera 17"| Rot-schwarze Ledersitze | Officine Abarth Paket | Lichtpaket | Soundpaket | Premium Paket | :thumbup:

  • völlig korrekt ausgeführt was Insulaner das schreibt. Nennt man die sog. 130 % Regelung und ist gängige Praxis. Man muss dann aber genau nach Vorgabe des Gutachtens reparieren. Lässt man nur eine Schraube weg die laut GA ausgetauscht werden sollte, reguliert die Versicherung wieder nur auf Basis eines Totalschadens. Und richtig, immer einen eigenen Gutachter wählen und ruhig vorher sagen, dass man ggf. auf 130 % reparieren lassen will. Einen kleinen Spielraum haben die Gutachter auch und gerade im Grenzbereich können wenige 100 € entscheidend sein. Das mit dem eigenen Gutachter gilt bei nur bei Haftpflichtschäden. Bei Kasko schickt die Versicherung den Gutachter.

  • Wenn ich das so lese, bin ich heilfroh, dass ich meinen 124 bar bezahlt habe...

    Moin,


    das "schützt" ja aber nicht vor Nichtanwendung (mangels Kenntnis) der 130% Regelung im (Total)Schadenfall , und unabhängig ob Fremdverschulden oder Eigenverschulden =O
    Also immer im Hinterkopf behalten mit den 130% :thumbup:


    Grüße
    L.

    :thumbup: | Abarth 124 GT Automatik | Alpi Orientali | OZ Ultra Leggera 17"| Rot-schwarze Ledersitze | Officine Abarth Paket | Lichtpaket | Soundpaket | Premium Paket | :thumbup: