Kleine Geschichte zu Versicherung welches nicht uninteressant sein sollte

  • @ Backline 62
    ist zwar schon wieder eine Weile her. Mich würde jetzt aber doch interessieren, was deine Anfrage bei der Versicherung ergeben hat. Ist sicher auch für andere hier von Bedeutung

  • Grundsätzlich trägt der Unfallverursacher ALLE Kosten bzw. dessen Versicherer. Insofern würde ich mir den Differenzbetrag von dessen Versicherung bzw. von ihm zurückholen.

  • Vom Rechtsempfinden her gesehen mag das so sein. Es ist aber leider nicht so, dass die Versicherung des Unfallverursachers auch für den Differenzbetrag = GAP geradestehen muss. Darauf bleibt man dann im Fall des Falles sitzen. :S

  • da hat spider-speedy recht. Der Schadenersatz ist natürlich begrenzt auf den Wiederbeschaffungwert abzüglich Restwert. Wenn der Betrag nicht zur vollen Ausgleichung der noch bestehenden Kreditverbindlichkeit ausreicht, legst du den Rest drauf. Umgekehrt gilt dies natürlich auch. Ist der Wiederbeschaffungswert höher als der Restkredit, kannst du den Mehrerlös behalten.

  • @ Backline 62
    ist zwar schon wieder eine Weile her. Mich würde jetzt aber doch interessieren, was deine Anfrage bei der Versicherung ergeben hat. Ist sicher auch für andere hier von Bedeutung

    In zwei Sätzen nicht zu beantworten......die Kündigungsfristen sind immer noch unterschiedelich bei den einen kann man kündigen wenn das Fahrzeug zugelassen wurde...bei anderen erst zum Jahres Ende......wie bei mir.


    Die Gap ist bei Neufahrzeugen die ersten zwei Jahre von Bedeutung da verliert das neue Fahrzeug am meisten an Wert. Die meisten Gesellschaften bieten nur ein Jahr an. Die grossen blaue Al..... für entsprechend Kohle bis zu 3 Jahren..sogar 5 wenn gewünscht!


    Tja und es gibt bei den meisten Gesellschaften nur eine Absicherung mit Gab für Leasingfahrzeuge....nicht für Fianzierungen....eigentlich totaler Schwachsinn ist aber so!


    Meine Gesellschaft hat darauf reagiert als ich kündigen wollte, war auf einmal doch ein Tarif mit einem geringen Aufpreis möglich... für zwei Jahre GAP.


    Was einem Unfall angeht.....so muss die gegnerische VS.....keinen Wert zum ausgleich der GAP leisten......hier gibt es keine Gesetzesvorlage.
    Soll heissen es wird der Zeitwert berechnet und bei einem finanzierten Fahrzeug bleiben mit Sicherheit im Ernstfall ein paar Tausend Euronen übrig welche man an die Fianzierungsgesellschat dann ünerweisen darf.
    Denn durch den schxxxxx Damping Verkauf des Spider 124 sind die Restwerte bei einem Totalschaden entsprechend tief angesetzt,die Kehrseite von billig beim Händler kaufen.....das hat den Marktwert der Fahrzeuge enorm gedrückt. <X


    Jeder sollte seinen Unterlagen der VS, genau prüfen und zum Ende des Jahres kündigen wenn keine GAP angeboten wird, sich vorher eine entsprechende VS Gesellschaft suchen welche eine GAP anbietet.
    Gerade für unseren Exoten verdammt wichtig!


    Denn wir werden uns wiedersprechen, wenn ein etwas höherer Unfallschaden vorliegt wird man sagen.....keine Ersatzteile...vorhanden bzw. Kosten der Instandsetzung zu hoch...entweder Neufahrzeug......wenn noch am Lager oder verschrotten....da ist FCA ganz schnell mit so einer Antwort.....und wieder kommt die GAP ins Spiel bei einer Fianzierung.!


    Beim Fiat Tipo und dem 500er gibt es schon unzählige Beispiele wo schon bei einem kleinen Frontschaden die Antwort kommt...wird zu teuer.....nicht mehr Aufbaufähig. Sieht man sich die unverschämten Werkstattkosten/ Kostenvoranschlag dann aber auch an versteht man die Situation......die graben sich selber das Wasser ab.
    So sollte eine Reparatur leichter Frontschaden bei einem Tipo 16 Monate erst alt um die 6Ts Euronen kosten. Der Wert des Fahrzeuges laut Gutachten 8.200 Euro jetzt ratet mal wie FCA sich entschieden hat.........ganz genau. ;(
    In Polen konnte das Auto mit sehr guter Lackierung wieder für 3200 Euronen hergestellt werden......und darf weiter fahren....geht also. Deshalb keinen Tarif ber der VS wählen mit Vorzugspreis bei der Werkstatt.....wo das VS Unternehmen selber die Werkstatt bestimmt!!


    Naja.......so viel dazu. :whistling:
    @Dackel zufrieden? :D

  • Sehr zufrieden, aber ich glaube du verwechselst Restwert mit restlicher noch ausgleichender Restrate am Ende der Finanzierung. Wie hoch der Restwert bei einem Totalschaden ist wirkt sich bei der Entschädigungszahlung nicht aus.

  • Das ist aber zu einfach gedacht. Nicht jeder hat mal eben um 20.000 € übrig für ein Auto. Warum dann nicht finanzieren. Zumal Fiat eine Null-Zins-Finanzierung anbietet. Auch ohne Finanzierung würde ich bei einem Neuwagen immer eine Vollkasko abschließen. Einen Unfall kann man immer auch mal selbst Verschulden oder es tritt ein Vandalismusschaden ein. Dann bleibt man auf dem Schaden sitzen.